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Börse, Antispekulationsregulierung morgen: Keine ungedeckten CDS und Leerverkaufslimits mehr

Morgen tritt die europäische Antispekulationsverordnung in Kraft - Squeeze on Sovereign Debt CDS mit Kaufverbot ohne Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Wertpapiere - Mitteilungspflicht über Netto-Leerverkaufspositionen auf Aktien und Staatsanleihen bei Überschreiten einer bestimmten Schwelle - Primäre Befreiung von Händlern u Marktführer

Börse, Antispekulationsregulierung morgen: Keine ungedeckten CDS und Leerverkaufslimits mehr

Morgen tritt die europäische Antispekulationsverordnung in Kraft Leerverkäufe und Credit Default Swap. Zu den eingeführten Maßnahmen gehört das Verbot des Kaufs von CDS auf Staatsanleihen ohne Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Wertpapiere (im Grunde ungedeckte CDS). Mit anderen Worten bedeutet es verhindern, dass CDS als Mittel zum Wetten auf einen Staatszusammenbruch verwendet werden sondern dass sie nur als Instrument zur Absicherung des Ausfallrisikos erworben werden.

Darüber hinaus besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Behörden, wenn die Netto-Leerverkaufspositionen bei börsennotierten Aktien und Staatsanleihen einen bestimmten Schwellenwert (0,2 % des Grundkapitals des Emittenten oder ein bestimmter Wert für den Staat) überschreiten, sowie die Beschränkung auf Bare Short Bei einem erheblichen Kursrückgang kann ein Verkauf (d. h. ohne Vorhandensein von Sicherheiten) angeordnet werden. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht für Primärhändler von Staatspapieren und staatlichen CDS sowie für Market Maker, sofern die zuständige Aufsichtsbehörde vorab über die Ausnahme informiert wird.

Ab dem XNUMX. November müssen Anleger Consob ihre Netto-Leerverkaufspositionen auf Aktien über das auf der Website veröffentlichte Meldesystem übermitteln www.consob.it im Abschnitt „Märkte“, Unterabschnitt „Leerverkäufe“. Berichte über Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien werden auf der Consob-Website veröffentlicht, wenn sie 0,5 % des Aktienkapitals erreichen.

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