Das Parlament diskutiert einen Gesetzentwurf mit „Bestimmungen zur öffentlichen und partizipativen Verwaltung des integralen Wasserkreislaufs“ (Pdl AC52, erste Unterzeichnerin Hon. Federica Daga, M5S), der a Rückkehr zur direkten Verwaltung der Wasserversorgung durch die Gemeinden o Verwaltung durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, Rückgabe der Regulierungsfunktionen an das Umweltministerium, Finanzierung von Investitionen durch allgemeine Besteuerung (neue Steuern oder neue Schulden).
Aber laut der Recherche „Pdl Daga. Kosten 20 Milliarden: Schulden oder Steuern?“, durchgeführt von REF Suchen, die Kosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf über 20 Milliarden Euro, die alle aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden. „Der Gesetzentwurf sieht eine Rückkehr zum Servicefinanzierung durch allgemeine Besteuerung, wie es in den 80er Jahren der Fall war. Das sind unhaltbare Kosten für die öffentlichen Finanzen“, kommentierte er Donato Berardi, Direktor des Labors für lokale öffentliche Dienste von REF Ricerche. Hier ist die Liste der Kosten, Stück für Stück.
Verstaatlichung der Wasserwirtschaft: Kosten 4-5 Milliarden
Um die Wasserwirtschaft zu „verstaatlichen“, muss dem scheidenden Verwalter eine Entschädigung gezahlt werden, die dem Wert der getätigten und nicht abgeschriebenen Investitionen entspricht, sowie Berichtigungen für frühere Kosten, die noch nicht im Tarif berücksichtigt wurden. Ausgehend vom Wert der nicht abgeschriebenen Arbeiten, die von börsennotierten Unternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften durchgeführt wurden, kann man die Kosten für die öffentlichen Finanzen auf etwa 4-5 Milliarden Euro schätzen. Sollte die „Verstaatlichung“ vor Ablauf der Konzessionen erfolgen, käme nach zivilrechtlicher Praxis eine Entschädigung hinzu.
Rückzahlung von Krediten der Wasserversorger: Kosten 10,6 Milliarden Euro
Die Umwandlung der Wasserunternehmen in Körperschaften des öffentlichen Rechts beinhaltet die Rückzahlung der von den Unternehmen aufgenommenen Darlehen, da die bestehenden Darlehen bei einer Änderung der Gesellschaftsform eine vorzeitige Kündigung vorsehen. Die von den Wasserunternehmen aufgenommenen Kredite, die zurückgezahlt werden sollen, belaufen sich auf insgesamt 10,6 Milliarden Euro.
5 Milliarde ein Jahr, zum der Investitionen zu finanzieren
Die im Zweijahreszeitraum 2018-2019 geplanten Investitionen belaufen sich auf 7 Milliarden Euro. Darüber hinaus erfordert die Aufarbeitung der aufgelaufenen Verzögerungen einen Bedarf von mindestens 5 Milliarden Euro pro Jahr für die nächsten 20 Jahre.
Kostenloses Wasser für alle: 2 Milliarden Euro pro Jahr
Die zur Diskussion stehende Regelung sieht die kostenlose Abgabe von 50 Litern pro Kopf/Tag an alle Einwohner vor, wobei die Kosten von der allgemeinen Besteuerung getragen werden. Die Belastung der öffentlichen Finanzen beträgt 2 Milliarden Euro pro Jahr.
Andere Übergangskosten
Andere „Übergangskosten“ können den Betrieb von Spezialgesellschaften verzögern: Zu diesen ist es sinnvoll, die Möglichkeit eines Steuerstreits, die Nichtbestellung von Gremien mit daraus resultierendem Entscheidungsvakuum, nicht genehmigte Budgets, Unannehmlichkeiten und Abstimmungskosten der Arbeit aufzulisten Beiträge, die an Mitarbeiter beim Übergang von der INPS- zur INPDAP-Verwaltung zu zahlen sind. Hinzu kommen die Kosten für die Ausgliederung der Wasserversorgungszweige bei Verbundunternehmen unter Wegfall von Verbundvorteilen (z. B. Einzelbüros für Stabsfunktionen).