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Wasser: ab 2018 neuer sozialer Wasserbonus für benachteiligte Familien

Rabatt auf die Rechnung für Familien mit einem Jahreseinkommen von weniger als 8.107 €, der sich auf 20 € erhöht, wenn Sie drei unterhaltsberechtigte Kinder haben

Wasser: ab 2018 neuer sozialer Wasserbonus für benachteiligte Familien

Ab 2018 können Nutzer des Wassersektors in wirtschaftlichen Notlagen durch den Sozialen Wasserbonus von einem Rabatt auf ihre Rechnungen profitieren. Alle Haushalte mit einem gleichwertigen Wirtschaftslagekennzeichen (Isee) von weniger als 8.107,50 Euro können die Vergünstigung in Anspruch nehmen, eine Grenze, die sich auf 20.000 Euro erhöht, wenn Sie mehr als 3 steuerlich unterhaltsberechtigte Kinder haben, die bereits festgelegten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Vergünstigung Bonus Strom und Gas.

Der Antrag muss zusammen mit dem Antrag auf den Strom- und/oder Gasbonus bei Ihrer Wohngemeinde (oder dem von der Gemeinde beauftragten Caf) eingereicht werden und ermöglicht Ihnen, wenn er angenommen wird, einen Rabatt auf die Rechnung in Anspruch zu nehmen zu den Kosten von 18,25 Kubikmetern pro Jahr (entspricht 50 Litern pro Tag, also der gesetzlich festgelegten Mindestmenge zur Befriedigung des persönlichen Bedarfs) für jedes Haushaltsmitglied. Bei Direktvertrag wird die Ermäßigung direkt in Rechnung gestellt, während der indirekte Nutzer, also die Familie, die in einer Eigentumswohnung lebt und keinen eigenen Wasservertrag hat, den Sozialbonus in einer einzigen Lösung von der erhält Verwalter der Wasserversorgung in der von ihm angegebenen Weise (z. B. auf einem Girokonto oder mit einem nicht übertragbaren Bankscheck). Inhaber von Carta Acquisti oder Carta ReI werden automatisch in der Lage sein, den Wasserbonus zu nutzen, ähnlich den Bestimmungen für den Strom- und Gasbonus durch das Gesetzesdekret 147/2017, mit dem das Inklusionseinkommen eingeführt wurde.

Die Erleichterung wurde von der Behörde mit Beschluss 897/2017/R/idr im Anschluss an die Bestimmung des dPCM vom 13. Oktober 2016 eingeführt. Der Antrag für den Bonus kann nur für 2018 gestellt werden (zusammen mit dem für den Strombonus und /o Gas) erst ab dem 1. Juli, da noch einige Umsetzungsaspekte geprüft und die IT-Systeme der Kommunen und Betreiber in Betrieb genommen werden müssen, der Antragsteller aber dennoch ab dem 1. Januar mit einem einmaligen Betrag anerkannt werden kann. Die zu verwendenden Formulare werden auf der Website der Behörde (www.autorita.energia.it) zur Verfügung gestellt und auch auf der Website des Betreibers, des Leitungsorgans des territorial zuständigen Gebiets und auf der speziellen Website der Anci (www .sgate .anci.it).

Die für das Gebiet zuständigen Regierungsbehörden des Gebiets haben dann das Recht, als weitere Schutzmaßnahme in Bezug auf das vorgesehene Minimum für Benutzer in gefährdeten Bedingungen einen zusätzlichen Wasserbonus auf lokaler Basis einzuführen (oder zu bestätigen, falls dies bereits vorgesehen ist). wirtschaftlich aus der Branchenregulierung, der Anerkennung des Nutzers durch einen Zusatzbetrag oder der Ausweitung der für die Aufnahme in den Bonus vorgesehenen Isee-Schwelle. Resolution 897/2017/R/idr ist auf der Website www.autorita.energia.it verfügbar

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