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Verschrottung, 30. April letzter Tag. Die Büros öffnen am Samstag

Bis zum 18. April hatte das Finanz-Einzugsamt fast 865 Anträge, die Prognose lautet, dass in den letzten Stunden eine Million Anträge insgesamt erreicht werden könnten – das Novum „Bilanz und Auszug“.

Verschrottung, 30. April letzter Tag. Die Büros öffnen am Samstag

Für die Verschrottung der ehemaligen Equitalia-Ordner steht der nächste Aufruf kurz bevor, und um in die dritte Runde des Steuerfriedens einzusteigen, hat die Revenue-Collection Agency, die einzige Stelle, die sich jetzt damit befasst, sogar eine außerordentliche Öffnung der Filialen Samstag, 27. April morgens: die Frist ist auf Dienstag, den 30. April festgelegt, Frist für die Übermittlung der Anträge und Anträge auf Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen Herabsetzung des geschuldeten Betrags.

Die Einnahmen-Einzugs-Agentur selbst erinnerte an die Frist, die am 18. April hatte es fast 865 Anträge, davon rund 725 den sogenannten Verschrottungs-ter und 140 den „Bilanz und Auszug“: Prognosen zufolge könnte das Ziel von insgesamt einer Million Anfragen in den letzten Stunden erreicht werden. Um sich auf den möglichen Ansturm der letzten Momente vorzubereiten, hat die Agentur die Öffnung der Filialen am Samstagmorgen von 8.15 bis 13.15 Uhr angeordnet, jedoch nur für die Provinzhauptstädte und in einigen anderen Gemeinden (die Liste kann eingesehen werden vor Ort). Für die Frage erinnert sich das Finanzamt, Online-Kanäle können ebenfalls genutzt werden mit der Möglichkeit, die Dateien zu überprüfen, die "verschrottet" werden können, und jederzeit, auch an Feiertagen, Mitgliedschaftsanträge zu senden.

Die am meisten beachtete Bestimmung ist daher die „Abwrackprämie“ mit der Herabsetzung von Strafen und Zinsen, offen für alle Steuerzahler mit zum Inkasso anvertrauten Schulden vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2017, einschließlich derjenigen, die sich den vorherigen Schrotten angeschlossen hatten, ohne dann die fälligen Zahlungen zu leisten. Wer sich an die „Abwrackprämie“ – die Steuerrückrufe – hält, hat die Möglichkeit, die fälligen Beträge in erleichterter Form zu zahlen, d. h. ohne Zahlung der Strafen und Verzugszinsen. Bei Bußgeldern hingegen müssen Sie die Verzugszinsen und die gesetzlich festgelegten Erhöhungen nicht bezahlen.

Für diejenigen, die Zweifel haben, wie die Verschrottung funktioniert, und besser verstehen möchten, welche Ordner sie verschrotten können, hat das Finanzamt Unterstützung bereitgestellt, nämlich die Möglichkeit, den „Prospekt“ online anzufordern: Er enthält sowohl die Details der Ordner, die „verschrottet werden ", mit der Angabe des fälligen Betrags, der bereits die Strafen und Verzugszinsen "abgezinst" hat, und die Angabe der Lasten, die ebenfalls "Saldo und Abschreibung" unterliegen können, d. h. dieser neuen Zahl, die ab dem Manöver 2019 vorgesehen ist, und reserviert für Steuerpflichtige natürliche Personen, die nachweisen, dass sie sich in einer Situation ernsthafter und nachgewiesener wirtschaftlicher Schwierigkeiten befinden – oder bei Isee des Haushalts unter 20 Euro oder solchen, die unter das sogenannte Überschuldungsgesetz fallen – und ermöglicht Ihnen, Steuer- und Sozialversicherungsschulden in reduzierter Form zu begleichen. Der Prozentsatz schwankt zwischen 16 und 35 % des fälligen Betrags, abzüglich der Strafen und Verzugszinsen.

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