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Wucher, neue Unterstützungen für Unternehmer 

Der Senat bereitet die endgültige Verabschiedung der Bestimmung vor, die verschiedene Maßnahmen gegen das Phänomen des Wuchers vorsieht: Konkurs angemeldete Unternehmer erhalten Zugang zum Solidaritätsfonds für Wucheropfer sowie zum Solidaritätsfonds für Opfer von Erpressungsersuchen – Wir greifen auch in die Fristen für Hypotheken ein.

Wucher, neue Unterstützungen für Unternehmer

Zugang zum Solidaritätsfonds für Opfer von Wucher und Erpressung und eine neuartige Regelung zur Bewältigung von Liquiditätskrisen des einzelnen Schuldners, für den keine gewöhnlichen Konkursverfahren gelten. Gegen die Geißel des Wuchers, mit der Kaufleute und Unternehmer (aber nicht nur) bei plötzlichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten oft zu kämpfen haben, geht das Gesetz zur Einführung neuer Schutz- und Unterstützungsinstrumente in die Endphase.

Sobald die Haushaltssitzung beendet ist, wird der Senat nämlich die Bestimmung prüfen, die von der Kammer frisch von der Genehmigung im Legislativsitz der Justizkommission eintrifft. Der Text erweitert einzelne für insolvent erklärte Unternehmer auf die Möglichkeit des Zugangs zum Solidaritätsfonds für Opfer von Wucher (eingerichtet 1996) sowie zum Solidaritätsfonds für Opfer von Erpressungsersuchen (eingerichtet 1999 und vereint mit dem Solidaritätsfonds für Opfer von Wuchererpressungen). Wucher nach Finanzgesetz 2002).

Sie interveniert auch bei der zeitlichen Abwicklung von Darlehen, die Wucheropfern gewährt wurden, und ermöglicht deren Auszahlung bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens, sofern eine positive Stellungnahme der Staatsanwaltschaft auf der Grundlage konkreter Erkenntnisse vorliegt. Derzeit ist die Auszahlung erst nach dem Urteilserlass im Strafverfahren wegen Wucherdelikts möglich. Die Vorschrift sieht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Wucher- und Erpressungsschlägerei vor, darunter insbesondere die Verschärfung der Strafen für den Straftatbestand der einfachen und schweren Erpressung und durch eine Änderung des Vergabegesetzbuches die Regelung der Vertragsauflösung nach unwiderruflicher Verurteilung der Auftragnehmer für Wucher und Wäsche.

Für die Krisensituationen aufgrund von Überschuldung wird eine Art Insolvenzverfahren nach dem Vorbild des Konkursverfahrens skizziert, das für andere Subjekte als gewerbliche Unternehmer anwendbar ist, um „unnötige wirtschaftliche Einbrüche mit der häufigen Unmöglichkeit der Befriedigung zu vermeiden Gläubiger, sondern vor allem mit Rückgriff auf den Wuchermarkt und damit auf die organisierte Kriminalität“. Im Einzelnen schlägt die Vorschrift das Instrument einer Einigung mit den Gläubigern auf Vorschlag des Schuldners auf der Grundlage eines Umschuldungsplans vor, der die regelmäßige Begleichung fremder Gläubiger sicherstellt.

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