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Unioncamere, Liste der Innovationsmanager: Registrierungsvoraussetzungen

Die im Register eingetragenen Berufsträger können in der entsprechenden Liste der Mise für den Erwerb von spezialisierter Unternehmensberatung erscheinen

Unioncamere, Liste der Innovationsmanager: Registrierungsvoraussetzungen

Unioncamere hat die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste der Innovationsmanager bekannt gegeben. Abgeschlossenes Studium in technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtungen oder Diplom als Höherer Techniker ausgestellt vom ITS; Berufszertifizierung in den Bereichen Management und Innovation; Berufserfahrung in Innovationskontexten oder in 4.0-Technologien sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Immatrikulation.

„Das Vorliegen der erforderlichen Kenntnisse, Ausbildung und Erfahrung berechtigt zu Punkten. Für die Aufnahme in die Liste muss der Kandidat die Mindestpunktzahl von 60 von 100 erreichen. Sollte die Summe der Punkte jedoch in einem Bereich zwischen 50 und 60 liegen, muss sich der Kandidat einer obligatorischen Prüfung zur Beurteilung unterziehen die erworbenen Fähigkeiten, die nur dann zu einem positiven Ergebnis führen, wenn die erzielte Punktzahl gleich oder größer als 60 ist“, erklärt Unioncamere in einer Notiz.

Die im Register vertretenen Fachleute können in der spezifischen Liste der Mise für den Erwerb von spezialisierter Unternehmensberatung zur Übernahme von technologischen und digitalen Transformationsprozessen 4.0 erscheinen und von den vom Ministerium selbst ausgestellten Gutscheinen mit einem Höchstbetrag profitieren von 40.000 Euro für einzelne Unternehmen und 80.000 Euro für Unternehmensnetzwerke.

„Das Abonnement dieser Liste wird es Fachleuten ermöglichen, ihre digitalen Fähigkeiten zu zertifizieren, um sie Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die von den Gutscheinen des Ministeriums profitieren möchten, um ihr Geschäftsmodell in einem 4.0-Schlüssel zu erneuern.“ Das betont der Generalsekretär von Unioncamere, Giuseppe Tripoli, wonach „die Handelskammern durch die digitalen Unternehmenspunkte und die Zertifizierung der Technologietransferzentren bereits eine bedeutende Aktivität zur Förderung des Übergangs zu 4.0 leisten, ist diese uns übertragene zusätzliche Kompetenz in Innovationsfragen daher eine wichtige Anerkennung der Wirksamkeit der geleisteten Arbeit“ .

Die Registrierung in der Liste ist 1 Jahr gültig, beginnend mit dem Zeitpunkt des ersten Eintrags, an dessen Ende der Innovationsmanager einen neuen Antrag auf Aufrechterhaltung der Registrierung stellen muss.

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