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EU, Deutschland gegen die EZB: „Das OMT verstößt gegen das Mandat“

Das Bundesverfassungsgericht hat Berufung beim Europäischen Gerichtshof eingelegt: Es ist der Ansicht, dass das OMT-Programm der EZB gegen das Mandat der Zentralbank verstößt - Die EZB verteidigt den Anti-Spread-Schutz: „Es ist Teil unseres Mandats“,

EU, Deutschland gegen die EZB: „Das OMT verstößt gegen das Mandat“

Das Bundesverfassungsgericht gegen die EZB. Tatsächlich ist das Karlsruher Landgericht der Ansicht, dass das von der Notenbank aufgelegte OMT-Programm zum Rückkauf von Anleihen einzelner Staaten, um die Spreads unter Kontrolle zu halten, gegen das Mandat der EZB verstößt und teilte in einer Pressemitteilung mit, dass diese z erstmals in seiner Geschichte eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof.

Trotz der offenen Opposition gegen das OMT-Programm konnte das deutsche Gericht kein gegenteiliges Urteil fällen und verwies die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof.

Die Reaktion der EZB auf die deutsche Pressemitteilung ließ nicht lange auf sich warten: „Die EZB nimmt die heutige Ankündigung des deutschen Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und bekräftigt, dass das OMT-Programm in ihren Rahmen fällt.“

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