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EU, 5 neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien

Unser Land hat zwei Monate Zeit, um nachzukommen - Andernfalls werden Bußgelder und Sanktionen ausgelöst - Italien hält sich laut Europäischem Gerichtshof nicht an die Vorschriften für den Handel mit pharmazeutischen Generika, zur Vereinfachung der Vorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse und für den Umweltschutz.

EU, 5 neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien

Die Europäische Union hat fünf neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet, das nun zwei Monate Zeit hat, dem nachzukommen und so eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs und damit Geldbußen zu vermeiden. Italien im Visier der EU-Kommission für Nichteinhaltung von Vorschriften für den Handel mit pharmazeutischen Generika, einfacherer Regeln für Unternehmenszusammenschlüsse e Vorschriften zu Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zu zaghaften Gesetzen zur Umwelthaftung.

Mit besonderem Bezug auf pharmazeutischer Sektorwird unser Land aufgefordert, „die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über die Zulassungsverfahren für die Vermarktung von Generika anzuwenden“. Tatsächlich erkennt Brüssel an, dass unser Land "die Frist für die Annahme der einschlägigen EU-Änderungen nicht eingehalten hat" und auf diese Weise "seiner Verpflichtung zum angemessenen Schutz der Hersteller weiterhin nicht nachkommt".

Auf der Vorderseite des Binnenmarkt Italien muss „der Verpflichtung nachkommen, vereinfachte Vorschriften für Fusionen und Spaltungen“ zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften umzusetzen. Unter Hinweis darauf, dass die Frist für die Umsetzung dieser Bestimmungen der 30. Juni 2011 war, beklagt die Brüsseler Exekutive, dass unser Land "seine Verpflichtungen nicht eingehalten hat". Dabei „können die Unternehmen nicht von den Vorteilen profitieren, die sich aus der Verringerung des Verwaltungsaufwands dank der Richtlinie ergeben“, heißt es in der Begründung.

Auf ökologische Seiteweist Italien „mehrere Mängel“ bei der Anwendung der Bestimmungen über Abfälle aus der mineralgewinnenden Industrie auf, insbesondere was die Behandlung von Grubenhohlräumen betrifft. Die EU-Kommission bittet daher auf Empfehlung des Umweltkommissars Janez Potocnik um Einhaltung. Noch zum Thema Umwelt fordert Brüssel die Regierung in Rom auf, die Gesetzgebung zur Umwelthaftung nach dem Grundsatz „strenger“ zu gestalten.der Verursacher zahlt'. Die EU-Kommission verhehlt diesbezüglich „besondere Bedenken hinsichtlich der fehlenden verschuldensunabhängigen Haftung und der den Betreibern eingeräumten Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu nutzen, anstatt den Schaden zu reparieren“.

Gegen die wurde das fünfte Vertragsverletzungsverfahren eröffnet Versäumnis, Käfige für Hühner und Geflügel zu verbieten, als schädlich für die Tiergesundheit angesehen.

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