Teilen

Verbraucherschutz: Eine parlamentarische Kommission entsteht

Betrug und unlautere Geschäftspraktiken bekämpfen, Qualität und Sicherheit öffentlicher Dienstleistungen überprüfen, Vorschriften anpassen: Das sind die Ziele einer neuen Parlamentarischen Kommission für Verbraucherschutz in der Abschlussprüfung durch die Kammer

Verbraucherschutz: Eine parlamentarische Kommission entsteht

Bekämpfung von Betrug und unlauteren Geschäftspraktiken, Überprüfung der Qualität und Sicherheit öffentlicher Dienstleistungen, Anpassung der Rechtsvorschriften: Einführung von a Parlamentarischer Ausschuss für Verbraucherschutz und Benutzer. „Es ist das erste Mal, dass die Einrichtung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zu dieser Angelegenheit vorgeschlagen wurde – behauptet einer der Förderer, der Hon. Simone Baldelli (Fi) - und der Hauptzweck dieser Kommission besteht darin, Daten und Informationen zu sammeln, die die Grundlage für künftige gesetzgeberische oder politische Eingriffe bilden könnten".   

Die Kommission wird insbesondere untersuchen müssen,  

1) auf die am häufigsten vorkommenden Formen von Betrug oder unlautere Geschäftspraktiken zum Nachteil von Verbrauchern und Nutzern bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen, wie z. B. missbräuchliche Vertragsklauseln, missbräuchliche Verwendung personenbezogener Daten, irreführende Werbung und andere ähnliche Phänomene.

2) Es wird auch eine Verlegung prüfenauf 'Geplante Obsoleszenz sowie die Qualität wesentlicher öffentlicher Dienste.

3) wird den Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher- und Nutzerrechte überwachen und ihre Wirksamkeit auch in Bezug auf das Sanktionssystem überprüfen, um sie zu identifizieren eventuelle Korrekturmaßnahmenauch gesetzgeberischer Natur.   

Die Kommission, deren Arbeit bis zum Ende der Legislatur andauern wird, fährt mit den Ermittlungen und Prüfungen fort mit den gleichen Befugnissen und Beschränkungen wie die Justizbehörde, kann Kopien von Urkunden und Dokumenten im Zusammenhang mit laufenden Verfahren und Ermittlungen vor der Justizbehörde oder anderen Ermittlungsbehörden beschaffen, auch wenn diese unter Geheimhaltung fallen, und legt der Kammer jährlich und am Ende ihrer Tätigkeit einen Bericht vor über die Ergebnisse der Untersuchungstätigkeit. Die Ausgaben für die Arbeit der Kommission werden in der Höchstgrenze von 50.000 Euro pro Jahr festgesetzt und dem internen Haushalt der Kammer belastet.

Bewertung