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Telekom, Ohrfeige des Kartellamts: Geldstrafe von 400 Euro

Das Unternehmen schickte den Kunden Produkte, die nicht angefordert oder als kostenlos ausgegeben wurden, und berechnete ihnen die Rechnungen. - Die Vorgänge wurden telefonisch und in einigen Geschäften in Kampanien durchgeführt. - Über 15 Beschwerden.

Telekom, Ohrfeige des Kartellamts: Geldstrafe von 400 Euro

Kartellrechtliche Sanktion gegen Telecom Italia: 400 Euro Strafe. Ein Jahr lang stellte die Telefongesellschaft ihren Kunden unerwünschte Mobiltelefone zur Verfügung. Die Transaktionen fanden in einigen Franchise-Verkaufsstellen in Kampanien oder per Telefon statt und umfassten den Verkauf von „hochwertigen Produkten – wie es im neuesten Bulletin der Behörde heißt – wie Festnetzanschlüssen, schnurlosen Telefonen, Computern, Bildtelefonen und Notebooks“.

In einigen Fällen wurden die Waren ohne Vorankündigung oder Einverständniserklärung an Kunden versandt. In anderen Fällen wurde es in Verbindung mit Festnetzdiensten angeboten und als kostenlos dargestellt. Doch schon bei der ersten Rechnung kommt die Überraschung: In den Rechnungen waren auch Zahlungsaufforderungen für „Edelprodukte“ enthalten. Mehrere Leute versuchten dann, die Hörgeräte zurückzugeben, aber es schien nicht so einfach zu sein. Unterdessen verschickte Telecom Zahlungserinnerungen und drohte mit rechtlichen Schritten. Oftmals handelte es sich dabei um recht hohe Beträge, in denen auch die Versandkosten enthalten waren.

Es seien mehr als 15 Beschwerden eingegangen: „Die Telekom war sich daher des Phänomens und seiner zahlenmäßigen Bedeutung bewusst“, betont das Kartellamt. Das Unternehmen hat versucht, die Blutung einzudämmen, aber die ergriffenen Initiativen wurden von der Behörde als „ungeeignet“ eingestuft. Es war jetzt spät. Der Beschwerderegen hat nicht nur angehalten, sondern sogar an Intensität zugenommen. 

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