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Senat: Schaffen Sie eine Bastelbörse für Jugendliche und Unternehmen

Handwerksbetriebe stehen im Zentrum des Wirtschaftslebens der Region, in der sie entstehen, und müssen unterstützt und an junge Menschen weitergegeben werden. Dies sind die Ziele eines einheitlichen Textes verschiedener Gesetzentwürfe, der von der Industriekommission des Senats entwickelt wurde.

Senat: Schaffen Sie eine Bastelbörse für Jugendliche und Unternehmen

Um den Fortbestand der Handwerksbetriebe zu sichern, zielt der in der Senatswirtschaftskommission diskutierte Gesetzentwurf zunächst darauf ab, junge Menschen, die Interesse an der Übernahme von Handwerksbetrieben haben, auszubilden und finanziell zu unterstützen. Zu diesem Zweck sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen: von der Orientierung junger Menschen, die daran interessiert sind, einen Handwerksbetrieb zu gründen und zu übernehmen, bis hin zur Ermittlung von Betrieben und Handwerken, die für einen Generationswechsel zur Verfügung stehen; von der Schaffung einer „Handwerker-Initiativenbörse“ (als Begegnungsstätte zwischen Angebot und Nachfrage, gewidmet verkaufsinteressierten Handwerksmeistern und erwerbsinteressierten jungen Menschen) bis hin zur Auswahl und Ausbildung geeigneter junger Menschen für eine Mitarbeit a Meister als Mentor; von der Unterstützung der sogenannten „Schulläden“ über Existenzgründungskostendarlehen bis hin zur Beteiligung an der Bürgschaft für Zins- oder Kapitalkontendarlehen über Kreditkonsortien.

Die Vorschrift sieht vor, dass die einzelnen Kommunen eine besondere Erhebung der sogenannten „lebendigen menschlichen Schätze“, also einer Liste künstlerischer und historischer Werkstätten und Handwerke, durchführen müssen, die periodisch aktualisiert und an die jeweiligen Regionen übermittelt wird.

Die Ausbildungsangebote für handwerklich interessierte Jugendliche umfassen die Durchführung eines Praktikums oder einer Form des Schul-Berufs-Wechsels in einem Handwerksbetrieb, um eine theoretisch-praktische Ausbildung zu erwerben. Die Regionen werden „Schulworkshops“ als Mittel zur Ausbildung und Begegnung zwischen jungen Studenten, Arbeitssuchenden und Handwerksbetrieben einrichten.

Wer im Rahmen des betrieblichen Generationenwechsels einen Handwerksbetrieb übernehmen möchte, erhält am Ende der betrieblichen Ausbildungsphase eine besondere Förderung in Form eines in fünf Jahren rückzahlbaren Ehrendarlehens. Das Ehrendarlehen dient der Unterstützung der Gründungs-, Investitions- und Betriebskosten in Bezug auf die ersten drei Jahre der Tätigkeit.

Im Rahmen der regionalen Ausbildungsprogramme sind entsprechend den örtlichen Bedürfnissen zertifizierte Ausbildungsgänge für Personen bis 25.000 Jahre vorgesehen, die sich um die Übernahme von Handwerksbetrieben bewerben. Die Regionen werden in der Lage sein, zu prüfen, ob sie spezielle Ausbildungsgutscheine zugunsten von Probanden bereitstellen, die an Ausbildungsmaßnahmen teilnehmen, die mit einem staatlichen Beitrag integriert werden können. Bei Krediten bis zu einer Höhe von maximal XNUMX Euro ist eine staatliche Bürgschaft vorgesehen.

Die neuen Aktivitäten, die nach dem Generationswechsel eines Handwerksunternehmens begonnen wurden, sind in den ersten drei Jahren ebenfalls von der Irap- und Irpef-Steuer befreit.

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