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Bankgeheimnis: nach der Schweiz Abkommen mit Liechtenstein

Der Wirtschafts- und Finanzminister Pier Carlo Padoan und der liechtensteinische Premierminister und Finanzminister Adrian Hasler haben heute das Abkommen über den Informationsaustausch für Steuerzwecke unterzeichnet.

Bankgeheimnis: nach der Schweiz Abkommen mit Liechtenstein

Nach der Schweiz fällt das Bankgeheimnis auch in Liechtenstein. Der Wirtschafts- und Finanzminister Pier Carlo Padoan und der liechtensteinische Premierminister und Finanzminister Adrian Hasler haben heute das Abkommen über den Informationsaustausch für Steuerzwecke unterzeichnet.

Die beiden Minister unterzeichneten auch ein Zusatzprotokoll zu „Gruppenanfragen“. Das Abkommen zwischen Italien und Liechtenstein werde es ermöglichen, die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den beiden Ländern weiterzuentwickeln und damit den Kampf gegen Steuerhinterziehung zu stärken, erklärt das Wirtschaftsministerium in einer Mitteilung.

Das Abkommen basiert auf dem OECD-Modell des Steuerinformationsaustauschabkommens (TIEA) und ermöglicht den Informationsaustausch auf Anfrage in Bezug auf alle Steuern. Der Staat, von dem die Informationen erbeten werden, kann dem ersuchenden Staat die Amtshilfe nicht wegen mangelnden Interesses für seine eigenen Steuerzwecke verweigern oder sich dem Bankgeheimnis widersetzen.

Das Zusatzprotokoll, das Gruppenanträge regelt, ermöglicht die Einreichung von Anträgen in Bezug auf Verhaltenskategorien, die die Absicht von Steuerzahlern nahelegen, illegal in Liechtenstein gehaltene Vermögenswerte/Vermögenswerte vor den italienischen Steuerbehörden zu verbergen.

Das Informationsaustauschabkommen und das Zusatzprotokoll gelten nach Ratifizierung durch die Parlamente der jeweiligen Länder ab Unterzeichnung. Folglich kann der Informationsaustausch Elemente betreffen, die heute bestehen.

Mit der Unterschrift gilt das Fürstentum im Sinne der Selbstanzeige als „Nicht-Schwarzliste“-Land und ermöglicht somit italienischen Staatsbürgern, die illegal Vermögen/Vermögenswerte in Liechtenstein halten, den Zugang zum Regularisierungsverfahren unter den gesetzlich günstigsten Bedingungen ( Zahlung der ermäßigten Steuern und Strafen).

Zusammen mit dem Abkommen und dem Zusatzprotokoll unterzeichneten die Minister auch eine gemeinsame Erklärung politischer Art, mit der die beiden Länder ihre gegenseitige Verpflichtung bekräftigen, seit 2017 den automatischen Informationsaustausch nach dem globalen Standard der OECD anzuwenden.

Unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens und des Protokolls wird Italien Liechtenstein formell in die weissen Listen aufnehmen. Schließlich verpflichten sich Italien und Liechtenstein mit der Gemeinsamen Erklärung, nach Inkrafttreten des Abkommens und des Protokolls Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen.

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