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Schule, Quarantäne und Papa mit nur einem Positiven: den Regeln

Kehrtwendung zur Drei-Positiven-Regel - Mit der Verbreitung der Omicron-Variante und der Zunahme von Infektionen reicht nur noch ein Positives aus, um Quarantäne auszulösen und Papa - Ab dem 15. Dezember beginnt die Impfpflicht

Schule, Quarantäne und Papa mit nur einem Positiven: den Regeln

Die „Drei-Positive“-Regel überlebte weniger als einen Monat. Mit dem neuen Anstieg der Infektionen und lo Omikron-Spektrum sich über Europa abzeichnend, hat das Gesundheitsministerium entschieden, umzukehren Sicherheitsprotokoll Anfang November gestartet. Wir kehren zu den bisherigen Regeln zurück, was bedeutet, dass nur ein positiver Fall im Klassenzimmer ausreicht, egal ob Schüler oder Lehrer, um alle in Quarantäne zu schicken und Fernunterricht auszulösen.

Dies ist in einem Rundschreiben vorgesehen, das am 29. November vom Generaldirektor für Prävention des Gesundheitsministeriums, Gianni Rezza, und vom Leiter der Abteilung für Human-, Finanz- und Instrumentalressourcen des Bildungsministeriums, Jacopo Greco, unterzeichnet wurde.

SCHULE UND QUARANTÄNE: DIE NEUEN REGELN

„In letzter Zeit gab es einen schnellen und allgemeinen Anstieg der Zahl neuer Fälle von SARS-CoV-2-Infektionen, selbst im Schulalter, wobei die wöchentliche Inzidenz (Fälle/Bevölkerung) immer noch wächst und 125 pro 100.000 Einwohner beträgt (19/ 11 – 2021): ein Wert, der weit vom optimalen Wert von 25 pro 11 entfernt ist, nützlich für die korrekte Verfolgung von Fällen“, heißt es in dem Rundschreiben. Aufgrund dieser Daten hält es das Gesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium für „angemessen, das Programm ‚Überwachung mit Tests2021‘ vorübergehend auszusetzen und eine Quarantäne für alle Personen in Betracht zu ziehen, die in engem Kontakt mit einer Klasse/Gruppe stehen, wo es gab auch einen einzigen Fall unter Schülern und/oder Schulpersonal“. 

Das Dokument legt auch fest, dass es für den Fall, dass die örtlichen Gesundheitsbehörden nicht „sofort“ eingreifen können, Sache der Schulleitung ist, „ausnahmsweise und dringend für die gesamte Klassengruppe unverzüglich Fernunterricht zu arrangieren, unbeschadet der Bewertungen der Asl, um die Personen (die nach einer epidemiologischen Untersuchung als "enge Kontakte" gelten) zu identifizieren, die formell der Quarantänemaßnahme unterzogen werden sollen". Wenn in der Schule ein Ausbruch ausbricht, „bleibt für die Präventionsabteilungen weiterhin die Möglichkeit bestehen, die Kontrollstrategie zum Schutz der öffentlichen Gesundheit für jede einzelne Untersuchung eines Epidemieausbruchs im schulischen Umfeld zu wählen“.

SCHULE, IMPFPFLICHT

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass ab dem 15. Dezember die Impfpflicht für Lehrkräfte, Schulleitungen und verwaltungstechnisches Personal beginnt. Das sieht der Erlass vor Super grüner Pass am 24. November vom Ministerrat genehmigt.  

Interessenten haben die Möglichkeit, den Impfprozess selbstständig einzuleiten oder alternativ darauf zu warten, dass der Schulleiter nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen einen Antrag auf Einleitung der Impfung stellt. Wer die Impfung verweigert, wird von der Arbeit suspendiert.

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