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Mindestlohn: ja, solange er die Cig nicht übersteigt

Das bevorstehende Mindestlohngesetz kann dazu dienen, neue Regeln in den Arbeitsbeziehungen zu etablieren. Es ist jedoch wichtig zu definieren, wie viel Raum für betriebliche Tarifverhandlungen gelassen werden soll und wie die Arbeitnehmervertretung im Unternehmen gemessen werden kann

Mindestlohn: ja, solange er die Cig nicht übersteigt

Eine Mindestlohngesetz sie stellt eine Gelegenheit dar, neue Regeln für das System der Arbeitsbeziehungen festzulegen.

Der Hauptzweck besteht darin, die Mindestbedingungen zugunsten des Arbeitnehmers zu ermitteln, damit er „sich und seiner Familie ein Leben in Freiheit und Würde sichern kann“, wie es in Artikel 36 der Verfassung der Italienischen Republik vorgesehen ist. Es ist notwendig, die „nicht verhandelbaren“ Lohnbedingungen im Mindestlohn zu identifizieren und daher bei Nichteinhaltung automatisch strafbar (z. B. Ausbeutungssituationen bei Aktivitäten, die von Organisationen oder Arbeitgebern verwaltet werden)

Es ist wichtig, sich zu etablieren die Höhe des Mindestlohns, die Verhandlungsspielraum lassen muss Kategorie, Unternehmen und Einzelperson. Ein Anhaltspunkt dafür kann die für die jeweilige Sozialkasse anerkannte Obergrenze sein zwischen 993,21 und 1.193,75 dividiert durch die üblichen 173 monatlich vergüteten Stunden im Schnitt gleich 5,74 bzw. 6,9 Euro pro Stunde.

Jede höhere Zahl würde die für den Sozialplan gezahlten Werte in Frage stellen die die korrekte Erfüllung der Verfassungsnorm darstellen soll, eröffnet einen schwer zu schlichtenden Streit.

Ein weiteres Element der Klarheit besteht darin, dass leistungsunabhängig bezahlt wird, für alle gesetzlichen Regelungen: Urlaub, Urlaub, Krankheit, Unfall, wobei ausreichend Raum für die vertraglich festgelegten Modalitäten der Lohnauszahlung gelassen wird und der Streit um die Auszahlung der verschiedenen vertraglich festgelegten Institutionen reduziert wird.

Zusammenfassend wird der Mindestlohn immer gezahlt, während der vertraglich festgelegte Lohn gemäß den vertraglichen Bestimmungen gezahlt wird, wodurch dem Richter jede einfallsreiche Anwendung entzogen wird.

Insbesondere Betriebsverhandlungen können Elemente einer gewissen Anerkennung der Produktivität einführen, deren Realisierung die höheren Kosten und damit zufriedenstellendere Lohnniveaus rechtfertigt. In diesem Fall kann das Gesetz zum Mindestlohn den Verhandlungsspielraum erheblich erweitern, aber wir müssen auf die Vertretung der Subjekte bestehen, die die Vereinbarungen festlegen, und folglich auf die Notwendigkeit eines Vertretungsgesetzes, das über das Niemals hinausgeht vollständig angewandte Vereinbarungen zwischen den Konföderationen.

Angesichts der Schwierigkeit, die Vertretung auf nationaler Ebene zu messen (z. B. wäre es einfach, Gewerkschaftsabzüge in bisher nie verwendeten INPS-Erklärungen zu berücksichtigen), ist dies erforderlich gesetzlich ein System der Arbeitnehmervertretung im Unternehmen einrichten, der es der Mehrheit der gewählten Vertreter ermöglicht, zu entscheiden, welcher nationale oder Unternehmensvertrag anzuwenden ist, ein Vertrag, der "erga omnes" gültig ist.

Die von den nationalen und/oder Unternehmenskontakten festgelegte zusätzliche Vergütung wird in der von den Kontakten selbst festgelegten Weise ausgezahlt, wobei die vereinbarten Aspekte bevorzugt werden: Professionalität, Leistung, Ergebnisse, Produktivität, und legitimiert die Sozialpartner, von der Regierung eine beträchtliche Summe zu verlangen Ausweitung der steuerfreien Vergütung und Entgeltumwandlung, heute begrenzt auf 3.000 Euro pro Jahr.

Eine Mindestlohnregelung muss auch individuelle Tarifverhandlungen anerkennen hauptsächlich von der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes ab.

Es wird notwendig das derzeitige Modell der Arbeitsbeziehungen ändern die es nicht ermöglicht hat, das Produktivitätsniveau des italienischen Systems zu erreichen, das erforderlich ist, um der internationalen Wettbewerbsfähigkeit standzuhalten, die korrekte Aufwertung der Leistung der Arbeitnehmer und damit die Anerkennung einer angemessenen Entlohnung.

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