Teilen

Mindestlohn: Italien gehört zu den 4 Ländern der Eurozone, die ihn nicht haben

Zusammen mit unserem Land gibt es nur noch Zypern, Österreich und Finnland - Laut dem neuesten Bulletin der EZB verzeichnete der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2019 in den anderen 15 Ländern des Euroraums einen Anstieg

Mindestlohn: Italien gehört zu den 4 Ländern der Eurozone, die ihn nicht haben

Italien ist eines von vier von 19 Ländern in der Eurozone, die keine haben obligatorischer Mindestlohn. Sie sind nur bei uns Cipro, Österreich e Finnland.

Im restlichen Euroland hingegen ist das Panorama sehr abwechslungsreich. Aus dem letzten Wirtschaftsbulletin des europäische Zentralbank Es stellt sich heraus, dass im Juli dieses Jahres der im Euroraum gezahlte monatliche Mindestlohn zwischen 430 Euro und mehr lag Lettland auf 2,071 Euro der Luxemburg.

DER TREND DES MINDESTLOHNS IN DER EUROZONE

In den letzten zehn Jahren – so die EZB-Analysten weiter – ist der Mindestlohn in allen 15 Ländern, die ihn einführen, gestiegen, aber mit sehr unterschiedlichen Raten: In diesem Fall geht er von +1,5 % im Jahresdurchschnitt ausIrland bei +7% vonEstland.

Beschränken wir unseren Blick jedoch auf die erste Hälfte 2019, stellen wir fest, dass die durchschnittliche Erhöhung des Mindestlohns in der Eurozone besonders signifikant war: in der Tat + 4,6% auf Jahresbasis, nach den im gesamten Jahr 1 verzeichneten +2018 %. Darüber hinaus erhöhten alle Länder des Euroraums mit einem Mindestlohn im Jahr 2008 erstmals seit 2019 diesen, wobei die Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr zwischen 1,5 % des Mindestlohns lagen Frankreich auf 17,9 % der Spanien.

DIE KRITERIEN FÜR DIE BERECHNUNG DES MINDESTLOHNS

Doch wie wird die Höhe des Mindestlohns in den verschiedenen Ländern festgelegt? Eurotower-Ökonomen betonen, dass es auch in dieser Hinsicht keine Einheitlichkeit in der Eurozone gibt: Die 15 Länder wenden "unterschiedliche Methoden an, einschließlich vordefinierter Formeln, Empfehlungen von Expertengremien und Konsultation der Sozialpartner".

Nicht nur das: Die Höhe des Mindestlohns unterliegt oft „dem Ermessen der Regierung – ​​so das Bulletin weiter – Folglich ist die Häufigkeit der Änderung von Land zu Land unterschiedlich. Die meisten Länder überprüfen ihre Mindestlöhne jedoch in der Regel alle ein bis zwei Jahre.“

Bewertung