Der Ausschluss der Liste Sinistra per Roma Fassina Sindaco von den Verwaltungswahlen am 5. Juni wird bestätigt. Das entschied das Regionale Verwaltungsgericht Latium mit einem Urteil, in dem es die Berufung der Liste abwies. Der ehemalige Vize-Wirtschaftsminister wird nun einen neuen Appell an den Staatsrat einreichen, der das letzte Wort über die Zusammenstellungsfehler in seinen Listen haben wird, die zu seinem Ausschluss aus dem Rennen um das Kapitol geführt hatten.
„Wir bedauern das Urteil des Regionalen Verwaltungsgerichts Latium, das unsere Listen vom Wahlwettbewerb in Rom ausschließt. Wir hören hier nicht auf. Wir sind von unseren Gründen überzeugt und werden beim Staatsrat Berufung einlegen“, so Fassinas erste Reaktion.