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Pop Vicenza: Consob-Geldstrafe von 9,14 Millionen für ehemaliges Top-Management

Die Bestimmungen betreffen den Vorstand und den Rechnungsprüferrat, die zum Zeitpunkt der zwischen April 2011 und April 2015 begangenen Verstöße im Amt waren.

Consob verhängte gegen die Banca Popolare di Vicenza eine Geldstrafe in Höhe von 9,14 Millionen Euro wegen Verstößen des Top-Managements zwischen April 2011 und April 2015. Die Bestimmungen betreffen den Vorstand und den Vorstand der Abschlussprüfer, die zum maßgeblichen Zeitpunkt amtiertensowie einige Bankmanager. Dieselben seien – heißt es in einem Hinweis – auch über die Nebenstrafen des vorübergehenden Verlusts der Integritätsanforderungen und der Unfähigkeit, Positionen in börsennotierten Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften für 76 Monate zu übernehmen, informiert worden.

Consob hat das festgestellt Die Bank hat gegen die Verhaltensregeln von Vermittlern gegenüber Kunden, Prospekten, Angeboten an die Öffentlichkeit und Unternehmensinformationen verstoßen. Die rechtswidrigen Verhaltensweisen sind das Ergebnis von Unternehmensentscheidungen, die entsprechend der jeweiligen Verantwortungsrollen den Hauptentscheidungs- und externen Kontrollebenen der Bank zuzurechnen sind.

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