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Mindestrenten, Erhöhungen ab 1. Juli: Wer hat Anspruch darauf, wie hoch sind sie und wie hoch sind die Rückstände? Hier sind die INPS-Anweisungen

Ab dem 1. Januar erhalten diejenigen, die eine Mindestrente beziehen, die vom Haushaltsgesetz versprochenen Erhöhungen – auch Rückstände von Januar bis Mai sind auf dem Weg. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen 

Mindestrenten, Erhöhungen ab 1. Juli: Wer hat Anspruch darauf, wie hoch sind sie und wie hoch sind die Rückstände? Hier sind die INPS-Anweisungen

Das Mindestrenten. Nach 6 Monaten des Wartens, seitdem 1. Juli 2023„Inps wird Rentnern, die geringere Leistungen beziehen, das gewähren.“ Erhöhungen, die im Haushaltsgesetz vorgesehen sind 2023, komplett mit Rückstand gültig für die Monate Januar bis Juni. 

Mindestrenten: Ab 1. Juli steigen die Renten, dazu gehören sie

Einzelheiten zu den Erhöhungen der Mindestrenten wurden vom INPS in bekannt gegeben Rundschreiben Nr. 35, veröffentlicht am 3. April. Die Erhöhungen werden denjenigen zuerkannt, die „die gesamte Bruttorentenzahlung in Höhe von höchstens gleich“ erhalten minimale INPS-Behandlung".

Der Bruttobetrag bezieht sich nur auf Sozialversicherungsbehandlungen, die dem Irpef unterliegen und für die die Unterwerfbarkeit unter das kumulative Ausgleichssystem angegeben ist oder die vom INPS gezahlt werden. Stattdessen bin ich es von der Berechnung ausgeschlossen, nicht steuerpflichtige Leistungen wie der Sozialbonus, das vierzehnte Monatsgehalt, der Zusatzbetrag zur Rente). Ausgenommen sind auch Sozialleistungen, freiwillige Leistungen und die Begleitung zum Ruhestand.

Die Erhöhung ist für alle Monate fällig von Januar 2023 bis Dezember 2024, einschließlich des dreizehnten. Bei Renten, deren Inkrafttreten zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 liegt, ist die Erhöhung ab dem Inkrafttreten der Rente fällig.

Mindestrenten: Wie hoch ist die Erhöhung? 

Gemäß den Anweisungen des INPS erhöhen sich die Mindestrenten um‚1,5% für Behandlungen gleich oder kleiner als die INPS-Mindestbehandlung im Jahr 2023 und del 2,7% im Jahr 2024. Für Rentner ab 75 Jahren beträgt die Erhöhung für 2023 hingegen gleich 6,4%.

In Zahlen ausgedrückt: Rentner unter 75 Jahren, die eine Rente von 563,74 Euro beziehen, haben im Jahr 2023 Anspruch darauf ein Plus von 8,46 Euro pro Monat und erreicht 572,2 Euro. Ab 75 Jahren erfolgt die Erhöhung statt 36,08 Euro monatlich, wobei der Zuschuss von 563,74 auf 599,32 Euro pro Monat steigt.

„Diese Beträge stellen die Grenze für den Zugang zur Leistung für das Jahr 2023 dar – informiert INPS – Die Anpassung auf der Grundlage des endgültigen Neubewertungsindex wird während des Ausgleichs für das Jahr 2024 vorgenommen. Die Beträge vonErhöhung für das Jahr 2024 Sie werden bei der Erneuerung der Renten für dasselbe Jahr festgelegt“, schließt das Institut.

Mindestrenten: Es drohen auch Zahlungsrückstände

Am 1. Juli kommen nicht nur die Erhöhungen für den Monat Juni, sondern auch die Zahlungsrückstände für die Monate Januar bis Mai. Wie bereits erwähnt, hätten die Erhöhungen auf der Grundlage der Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2023 eigentlich im Januar 2023 beginnen sollen, aber das INPS brauchte Zeit, um das Verfahren und die neuen Berechnungsmechanismen vorzubereiten.

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