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Renten und Banken: das europäische Ermächtigungsrecht in der Kammer

Die aus 29 Artikeln bestehende Bestimmung hat bereits grünes Licht vom Senat erhalten – Von Energie über Kredit bis hin zu Investitionen und Altersvorsorge: Hier sind die wichtigsten Inhalte

Renten und Banken: das europäische Ermächtigungsrecht in der Kammer

Banken, Renten, Investmentfonds, Verbriefungen: Dies und mehr liegen der Kammer vor, deren Aufgabe es ist, das zu prüfen Europäisches Delegationsrecht 2019-2020, ein Instrument zur Anpassung an das Rechtssystem der Europäischen Union, das Delegationen an die Regierung zur Umsetzung europäischer Richtlinien und zur Aufhebung oder Änderung staatlicher Vorschriften enthält, um deren Einhaltung zu gewährleisten.

Eine Sammlung von 29 Artikeln, die eine breite Palette von Themen behandeln. Insbesondere:

  1. Gründung von Europäischer Kodex für elektronische Kommunikation im Hinblick auf die Entwicklung der neuen, sehr schnellen 5G-Netze.
  2. Förderung von Energie aus erneuerbare Energien.
  3. Im Gegensatz zu Geschäftspraktiken unfaire Beziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.
  4. Schutz des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt.
  5. Harmonisiertes System von Mindestkapitalanforderungen und andere Instrumente, über die eine Bank verfügen muss, damit sie als fähig angesehen wird, sicher zu operieren und Betriebsverluste selbstständig zu bewältigen.
  6. Gemeinsame Standards für die Elektrizitätsbinnenmarkt.
  7. Änderungen des TUF, um den grenzüberschreitenden Verkauf und die Verwaltung von Investmentfonds zu erleichtern und die Gründung eines zu fördern Binnenmarkt für Investmentfonds.
  8. Delegation für die Anpassung des nationalen Rechtssystems an die EU-Verordnung in Bezug auf Europäische Fonds für Risikokapital und soziales Unternehmertum, um den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Krediten zu stärken.
  9. Delegation für die Anpassung der Verordnung über die europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP), ein individuelles Zusatzvorsorgeprodukt mit freiwilliger Mitgliedschaft und europäisch harmonisierten Merkmalen.
  10. Allgemeine Rahmenbedingungen für die Verbriefung.
  11. Problem von gedeckte Schuldverschreibungen und öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen.
  12. Prudenzielle Überwachung von Wertpapierfirmen.

Die Bestimmung hat die Hürde des Senats bereits überwunden.

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