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Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, nicht rückzahlbarer Beitrag: Anträge ab 30. März

Die Agentur der Einnahmen hat das Formular und die zu befolgenden Anweisungen veröffentlicht - Hier sind die Anforderungen, Instrumente und Methoden zur Berechnung der neuen Beihilfe gemäß dem Sostegni-Dekret

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, nicht rückzahlbarer Beitrag: Anträge ab 30. März

Seit dem 30 März al 28 Mai, wer hat eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann die neue beantragen nicht rückzahlbarer Zuschuss erwartet von Sostegni-Erlass. Das teilte die mitEinnahmenagentur, die die Antragsformulare und Anweisungen mit dem zu befolgenden Verfahren veröffentlicht hat. Anträge müssen an die Agentur selbst – auch über einen Vermittler (Buchhalter, Café, Arbeitsberater) – über die Telematikkanäle der Einnahmen (Fisconline oder Entratel) oder die von Sogei eingerichtete und verfügbare Webplattform gesendet werdenreservierter Bereich des Portals "Rechnungen und Gebühren". der Revenue-Website.

Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird dem Girokonto des Begünstigten gutgeschrieben, der die Iban im Antrag angeben muss. Alternativ können Steuerpflichtige die Einlage als verrechnende Steuergutschrift verwenden. Aber Achtung: Die Wahl ist unwiderruflich.

Um Anspruch auf den nicht rückzahlbaren Beitrag zu haben, müssen Sie respektieren zwei Anforderungen:

  1. Umsätze oder Gebühren bezogen auf 2019 von weniger als 10 Millionen Euro;
  2. Durchschnittlicher monatlicher Umsatz- oder Vergütungsrückgang im Jahr 2020 von mindestens 30 % im Jahresvergleich.

Der Beitrag steht auch denjenigen zu, die die zweite Voraussetzung (die erste ist zwingend erforderlich) nicht erfüllen, sofern die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ab dem 2019. Januar XNUMX eröffnet wurde.

Nach Eingang des Antrags stellt die Agentur eine Quittung aus, führt Kontrollen durch und teilt dem Steuerpflichtigen abschließend mit, ob der Beitrag anerkannt wurde. Die Nachricht kommt im reservierten Bereich des Portals „Rechnungen und Gebühren“ an.

Aber wie hoch ist der Beitrag? Der Betrag wird berechnet indem ein Prozentsatz auf die Differenz zwischen den durchschnittlichen monatlichen Umsätzen oder Gebühren für 2020 und 2019 angewendet wird. Das Schema sieht wie folgt aus:

  • 60% für 2019 Einnahmen oder Gebühren bis zu 100 Euro;
  • 50% für 2019 Einnahmen oder Gebühren von 100 bis 400 Euro;
  • 40% für 2019 Einnahmen oder Gebühren von 400 bis eine Million Euro;
  • 30% für 2019 Einnahmen oder Gebühren von einer Million bis 5 Millionen Euro;
  • 20% für 2019 Einnahmen oder Gebühren von 5 Millionen bis 10 Millionen Euro.

Der Beitrag kann nie kleiner sein als Eintausend Euro für natürliche Personen ea zweitausend euro für andere Subjekte als natürliche Personen. Die Höchstgrenze für alle liegt bei der Quote 150mila EUR.

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