Teilen

Ausgeglichener Haushalt in der Verfassung: ok auch vom Senat

Es gab 255 Ja-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Der Höhepunkt der Maßnahme liegt im ersten Artikel, der die Kunst komplett neu formuliert. 81 der Verfassung, der die Bildung des Staatshaushalts und die Deckung der Ausgabengesetze regelt - Damit endet die erste Lesung des Verfassungsentwurfs im Parlament - Zweite Runde in drei Monaten.

Ausgeglichener Haushalt in der Verfassung: ok auch vom Senat

Der ausgeglichene Haushalt in der Verfassung hat auch das zweite Ziel übertroffen: Der Senat hat tatsächlich den Text gebilligt, der bereits das Ja der Abgeordneten erhalten hatte. Damit endet die erste Lesung des Verfassungsentwurfs im Parlament. In drei Monaten werden Repräsentantenhaus und Senat erneut die Kunstreform prüfen. 81 der Verfassung.

Es gab 255 Ja-Stimmen bei 14 Enthaltungen. Der Höhepunkt der Maßnahme liegt im ersten Artikel, der die Kunst komplett neu formuliert. 81 der Verfassung, der die Bildung des Staatshaushalts und den Geltungsbereich der Ausgabengesetze regelt.

Artikel 81 für den Staat und Artikel 119 für die Regionen, Provinzen und Gemeinden und Metropolen bilden die Grundlage der Verfahren und Vorschriften für die öffentlichen Finanzen in der aktuellen Verfassung. Der erste Absatz der Kunst. 81 neu formuliert führt in Bezug auf den Staatshaushalt die Verpflichtung ein, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen, wobei die ungünstigen und günstigen Phasen des Konjunkturzyklus zu berücksichtigen sind.

Der zweite Absatz legt das Verbot fest, auf Schulden zurückzugreifen, außer um den Zyklus und das Auftreten außergewöhnlicher Ereignisse zu berücksichtigen. Im letzteren Fall bedarf die Ermächtigung der Kammern der absoluten Mehrheit der jeweiligen Mitglieder.

Der zweite Artikel führt in Art. 97 der Verfassung, ein zusätzlicher Absatz, auf dessen Grundlage die öffentlichen Verwaltungen im Einklang mit der europäischen Rechtsordnung für das Gleichgewicht der Haushalte und die Tragfähigkeit der öffentlichen Schulden sorgen.

Der dritte Artikel der Maßnahme ändert die Kunst. 117 der Verfassung, der die Zuständigkeit für die Harmonisierung der öffentlichen Haushalte von den konkurrierenden Aufgaben in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates verlagert. Artikel 4 greift in die Frage der Finanzierung der territorialen Autonomien ein, indem er Artikel 119 Absatz XNUMX und XNUMX der Verfassung ändert.

Bewertung