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Neuer Vertrag für Agenten und Handelsvertreter mit der Neuheit der meritokratischen Entschädigung

Nach 8 Jahren wurde der Vertrag der Handelsvertreter und Handelsvertreter in den letzten Tagen mit einer wichtigen Neuerung erneuert: der finanziellen Entschädigung, die ausgelöst wird, wenn der Kundenkreis und/oder der Umsatz wächst – Weitere Regeln zur Entschärfung des Streits – L Der Vertrag läuft ab September und die leistungsabhängige Zulage ab Januar 2016

Neuer Vertrag für Agenten und Handelsvertreter mit der Neuheit der meritokratischen Entschädigung

Nach acht Jahren wurde am vergangenen Mittwoch, dem 30. Juli, die Erneuerung des Tarifvertrags für Agenten und Handelsvertreter in den Industriesektoren zwischen den Gewerkschaften der autonomen Konföderationen und Föderationen und den Arbeitgeberverbänden Confindustria und Confcooperative sowie der Zusammenarbeit unterzeichnet.

Agenten und Vertreter gehörten laut Artikeln schon immer zu den Archetypen der Selbstständigen und Freiberufler Gemäß § 1742 und 1752 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist der Handelsvertreter eine Person, die von einem oder mehreren Unternehmen dauerhaft mit der Aufgabe beauftragt wird, den Abschluss von Verträgen in einem bestimmten Bereich zu fördern, während der Vertreter Verträge direkt im Namen der Unternehmen abschließen kann, von denen er die Verträge erhalten hat Abtretung.
Die unterzeichnete Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung vom 20. März 2002, die am 31. März 2005 auslief und von Jahr zu Jahr stillschweigend verlängert wurde, und führt die wichtige Neuerung der Neudefinition der allgemeinen Entschädigungsdisziplin für die Auflösung der Agentur ein Vertrag.
Zusätzlich zur Abfindungsentschädigung (verwaltet von der FIRR: Fonds für Abfindungsentschädigung, einer Einrichtung ähnlich der Abfertigungsentschädigung für Arbeitnehmer) und der ergänzenden Kundenentschädigung wird nun auch die sogenannte „meritokratische Entschädigung“ gewährt.
Die Vereinbarung über die Einführung dieser letzten Entschädigung, die dem Agenten nur im Falle einer Steigerung der Kundenzahl und/oder des Umsatzes zusteht, zielt darauf ab, den Streit endgültig beizulegen, der in den letzten Jahren die Quantifizierung der wirtschaftlichen Beträge geprägt hat für die Beendigung des Agenturvertrages ausgezahlt werden.
Der andere relevante Aspekt der Vereinbarung ist die Bestätigung der Regelung einseitiger Änderungen im Bereich (Territorium, Kunden und Produkte), die unter anderem klarer in Änderungen „geringfügiger Einheiten“ (bis zu 5 % des Umfangs) unterteilt werden Wert), von „mittlerer Größe“ (über 5 % und bis zu 15 % des Wertes) und von „erheblicher Größe“ (mehr als 15 % des Wertes).
Gerade um die Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der gerichtlichen, dieser besonderen Kategorie von Selbständigen einzudämmen, einigten sich die Unterzeichnerparteien der Vereinbarung schließlich auf die Nützlichkeit und Bedeutung außergerichtlicher Schlichtungsverfahren in Bezug auf die Bestimmungen der Artikel 410 und 409 Einhaltung der Zivilprozessordnung und der einschlägigen Bestimmungen, die die Regeln für die Beilegung von Streitigkeiten gemäß Art. XNUMX cpc
In diesem Sinne haben die Parteien daher vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die mit einer konkreten Regelung ein konkretes Schlichtungsverfahren festlegen soll, das innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung der heutigen Vereinbarung aufgelöst werden muss.
Der neue Tarifvertrag wird ab dem 1. September 2014 in Kraft treten, mit Ausnahme der neuen Disziplin zur leistungsorientierten Vergütung, die gemäß den Bestimmungen der spezifischen Übergangsregelung ab dem 1. Januar 2016 vollständig in Kraft treten wird.

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