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Nuova Sabatini, Facilitation for Digital ab 1. März

Das Durchführungsrundschreiben mit allen Anforderungen für die Einreichung von Anträgen wurde auf der Website des Entwicklungsministeriums veröffentlicht. Die Vorteile können auch mit der Hyper- und Super-Abschreibung kombiniert werden, die für Unternehmen bestimmt ist, die in neue Investitionsgüter, materielle und immaterielle Vermögenswerte (Software und IT-Systeme) investieren, die für die technologische und digitale Transformation von Produktionsprozessen geeignet sind.

Nuova Sabatini, Facilitation for Digital ab 1. März

Ab dem 1. März 2017 können Unternehmen, die in digitale Technologien und Abfallverfolgungs- und Wiegesysteme investieren, einen Zuschuss beantragen, um von dem erhöhten Beitrag zu profitieren, der auf einem jährlichen Zinssatz von 3,575 % berechnet wird. Ziel ist es, die digitale Fertigung zu fördern und die Innovation und Effizienz des unternehmerischen Systems zu steigern, auch durch Prozess- und Produktinnovationen. Dies teilte das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung mit, das den Umsetzungsbeschluss in der Rubrik „Nuova Sabatini“ auf der Website des Ministeriums veröffentlichte.

 Genauer gesagt, hier sind die wichtigsten Neuerungen, die eingeführt wurden:

– ab dem 1. März müssen Unternehmen ausschließlich das neue Antragsformular („Release 4.0“) verwenden, das auf der Website des Ministeriums verfügbar ist; Anträge, die nach dem 1. März mit dem alten Formular eingereicht werden, gelten als unzulässig;

– innerhalb des neuen Formulars müssen Unternehmen die Aufschlüsselung zwischen sogenannten gewöhnlichen Investitionen und Investitionen in digitale Technologien, Abfallverfolgungs- und Wiegesysteme („sogenanntes 4.0“) angeben;

– Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die unter „4.0“-Investitionen fallen, sind in den Anhängen 6/A und 6/B des Rundschreibens aufgeführt. In Bezug auf dieselbe Frage kommen die als „4.0“ deklarierten Investitionen, wenn sie nicht in den Listen gemäß den Anhängen 6/A und 6/B enthalten sind, nicht für die Vergünstigungen in Frage und können nicht als gewöhnliche Investitionen zugelassen werden;

– Die Bestimmungen gelten sowohl für Anträge, die nach dem 1. März 2017 eingereicht werden, als auch für Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, unter Berücksichtigung des Verfahrensstands.

 Die Anweisungen für Unternehmen, die einzusendenden Antrags- und Erklärungsformulare, um von den Vergünstigungen zu profitieren, können auf der vom Ministerium speziell eingerichteten Website eingesehen werden.

Die Vorteile von Nuova Sabatini können mit der Iper- und Sper-Abschreibung kombiniert werden, die das Gesetz zur Unterstützung von Unternehmen gewährt, die in Kapital oder immaterielle Vermögenswerte (Software und IT-Systeme) investieren, die für die technologische und digitale Transformation von Produktionsprozessen geeignet sind.
 
Hyper-Abwertung: Überbewertung von 250 % der Investitionen in neue materielle Vermögenswerte, Geräte und Technologien, die die Transformation in Schlüssel 4.0 ermöglichen, gekauft oder geleast

Super Abschreibung: Überbewertung von 140 % der Investitionen in neu gekaufte oder geleaste Investitionsgüter. Für diejenigen, die von einer übermäßigen Abschreibung profitieren, besteht die Möglichkeit, die Förderung auch für Investitionen in immaterielle Investitionsgüter (Software und IT-Systeme) zu verwenden.

Der Vorteil ist kombinierbar mit:

  • Neuer Sabatini
  • Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten
  • Patentbox
  • Unternehmenskapitalisierungsanreize (ACE)
  • Anreize für Investitionen in Start-ups und innovative KMU
  • Zentraler Garantiefonds

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