Die Entwicklungen der Ermittlungen im Fall Alexandria und der Maxi-Entführung gehen aus 1,8 Milliarden Euro an Nomura Sie haben die Mps-Aktie in Schwung gebracht, die um 3 % steigt, während der Ftse Mib nur einen Bruchteil des Anstiegs verzeichnet.
Nachmittags Nomura er präzisierte in einer Notiz, dass ihm die heutigen Erklärungen der Staatsanwaltschaft von Siena bezüglich der möglichen Beschlagnahme von Sicherheiten im Zusammenhang mit der Operation mit Monte dei Paschi di Siena bekannt seien, dass aber keine Nomura-Vermögenswerte beschlagnahmt worden seien.
Die Staatsanwaltschaft von Siena ging zum Angriff über Anordnung einer möglichen Beschlagnahme von 1,8 Mrd Verbrechen des schweren Wuchers und des Betrugs, begangen gegen Monte dei Paschi di Siena. Die Untersuchung betrifft den ehemaligen CEO der Banca Nomura, Sadeq Sayeed, der die Gruppe im März 2010 verließ, zusammen mit dem Manager derselben japanischen Bank Raffaele Ricci und dem ehemaligen Präsidenten von MPS Giuseppe Mussari, dem ehemaligen Generaldirektor von MPS Antonio Vigni und Gianluca Baldassarri ehemaliger Leiter des Finanzbereichs. Darüber hinaus werden allen fünf auch die Straftaten der schweren Behinderung der Aufsichtsbehörden, der Vermögensuntreue und der falschen Mitteilungen im Wettbewerb zur Last gelegt.
Als Teil der Beschlagnahme würden 88 Millionen versteckte Provisionen sein, während sich 1,7 Milliarden auf das Geld beziehen würden, das von der Banca MPS zugunsten von Nomura als Garantie für das von der japanischen Institution erhaltene Darlehen hinterlegt wurde. Alle bestehenden Verträge zwischen MPS und Nomura im Zusammenhang mit dem Betrieb in Alexandria wurden ebenfalls blockiert. Und auch bei Mussari, Vigni und Baldassarri wurden rund 14,5 Millionen Euro beschlagnahmt.
Heute Morgen haben sich die Finanziers auch in der Zentrale der Bank of Italy, die im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen wegen Behinderung der Aufsichtstätigkeit geschädigt ist, vorgestellt, um auch die Hilfe der Beamten des Palazzo Koch zu erhalten, wie dies nach internationalen Vorschriften erforderlich ist die Beschlagnahme bei einer ausländischen Einrichtung.