Das Finanzmanöver legt seine Hände in die Zivilprozessordnung. Und das mit einer Ad-Personam-Regel. Die neuste Fassung des Haushaltsgesetzes, die heute Vormittag dem Quirinal zugestellt wurde, sieht vor, dass die Berufung auf Zivilurteile über zehn Millionen Euro eingestellt wird. Damit nicht genug: Noch ein Kassationsstopp für Strafen über 20 Millionen Euro, diesmal allerdings gegen „eine angemessene Kaution“. Dies sind Eingriffe, die sich auch auf das für Ende dieser Woche erwartete Berufungsurteil für den Mondadori-Preis auswirken könnten. In erster Instanz war Mediaset zu einer Entschädigung von 750 Millionen Euro an Cir verurteilt worden.
Der Entwurf fügt Artikel 283 der Zivilprozessordnung einen Absatz hinzu, der Bestimmungen zur vorläufigen Vollstreckung im Berufungsverfahren betrifft. Bisher war vorgesehen, dass der Berufungsrichter „auf Antrag einer der Parteien bei Vorliegen schwerwiegender und begründeter Gründe die Vollstreckbarkeit oder Vollstreckung des angefochtenen Urteils mit oder ohne Kaution ganz oder teilweise aussetzen kann“. . Der zusätzliche Absatz im Finanzmanöver lautet wie folgt: „Die im vorstehenden Absatz vorgesehene Aussetzung wird jedenfalls bei Strafen über zehn Millionen Euro gewährt, wenn der Antragsteller eine angemessene Kaution zahlt.“
Dasselbe gilt für die Urteile in der Kassation. Artikel 373 des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass der Richter die Strafe aussetzen oder eine „kongruente Kaution“ stellen kann, wenn die Zahlung der Geldbuße Gefahr läuft, „schweren und irreparablen Schaden“ zu verursachen. Doch mit dem Zusatzparagrafen würde die vorgesehene Aussetzung „in jedem Fall bei Strafen über zwanzig Millionen Euro gewährt, wenn der Antragsteller eine angemessene Kaution zahlt“.
