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Die neuen Steuern von 2013: Tares, Ivie und Tobin Tax kommen

Hier sind die neuen Steuern für dieses Jahr – Ab sofort mit dem Ivie auf Immobilien im Ausland – Im März kommt für diejenigen, die Aktien und Wertpapiere tauschen, die Tobin-Steuer – Ab April starten wir jedoch mit der Tares, einer neuen Steuer auf Abfall und kommunale Dienstleistungen, die von Einwohnern (nicht Vermietern) bezahlt werden.

Die neuen Steuern von 2013: Tares, Ivie und Tobin Tax kommen

Die Fisco begrüßt die Italiener im Jahr 2013 mit drei neuen Steuern: der Tares auf Abfall und kommunale Dienstleistungen, der Ivie auf Immobilien im Ausland und der viel umstrittenen Tobin-Steuer auf Finanztransaktionen). Mit diesen neuen Steuern, verbunden mit der Erhöhung des maximalen Mehrwertsteuersatzes um einen Punkt von 21 % auf 22 % ab Juli, wird die Steuerlast für Italiener 45,3 % erreichen.

Lernen wir die neuen Steuern besser kennen und analysieren sie in chronologischer Reihenfolge:

IVIE, SIE ZAHLEN SOFORT

Die Ivie, die Steuer auf den Wert von Immobilien im Ausland, wird sofort ausgelöst. Der Satz entspricht 7,6 Promille des Wertes des Hauses, der sich aus der Kaufurkunde oder dem Vertrag ergibt. Allein aus dieser Steuer will die Regierung jährlich 98 Millionen Euro einsammeln.

TOBIN-STEUER VOM ERSTEN MÄRZ

Die Tobin-Steuer beginnt stattdessen am 0,1. März und gilt für „Übertragungen von Anteilen und Beteiligungspapieren“. Die Abgabe beträgt 0,2 % für Geschäfte an regulierten Märkten und 2013 % für Geschäfte an nicht regulierten Märkten, den „Over the Counter“ (OTC). Für 0,12 beträgt der Betrag 0,22 % bzw. XNUMX %, um die Verschiebung in den März zu kompensieren. Stattdessen eine fixe Abgabe für Derivate und Ad-hoc-Regeln für den „High Frequency“-Handel.

TARA, AB APRIL DIE NEUE ABFALLSTEUER

Das Tares, das das alte Tarsu ersetzt und auch den Tarif für Umwelthygiene beinhaltet, wird ab April gezahlt. Laut Verbraucherverbänden wird es ein durchschnittliches Gewicht von rund 80 Euro pro Familie haben. Der Betrag wird nach der Größe der Immobilie berechnet und muss vom Bewohner und nicht vom Eigentümer gezahlt werden.

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