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Deutschland greift auf die EU gegen die EZB zurück

Das Bundesverfassungsgericht in Karlshure hat den Europäischen Gerichtshof gebeten, über die Legitimität der 2015 von der EZB eingeleiteten quantitativen Lockerung zu entscheiden, da sie der Ansicht ist, dass sie das Mandat der Zentralbank überschreitet – für die Europäische Kommission ist jedoch „alles in Ordnung" und werde Konsequenz ziehen und auch Bundesminister Schäuble verteidigte die EZB

Das deutsche Verfassungsgericht Karlshure stellt die von der EZB im Jahr 2015 eingeführte quantitative Lockerung in Frage und appelliert an den Europäischen Gerichtshof, sie als unrechtmäßig anzusehen und außer Kraft zu setzen.

Der im Rahmen des QE vorgesehene Ankauf von Staatsanleihen verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen das Verbot der direkten Staatsfinanzierung und überschreitet die Grenzen des Mandats der EZB selbst, wie die Einwände verschiedener Beschwerdeführer zeigen, die die deutschen Richter zu dieser Amtsübernahme veranlassten Schritt teilweise schon angekündigt.

Demgegenüber ist die Europäische Kommission der gegenteiligen Meinung, die mit Mario Draghis Qe und dem Vorgehen der EZB „alles in Ordnung“ sieht und sich daher im Verfahren gegen die Quantitative Easinbg wehren wird. Sehr wichtig war die Aussage des deutschen Wirtschaftsministers Scäuble, der offen erklärte, er „teile die Meinung des Verfassungsgerichtshofs nicht“ und verteidigte die Linie der EZB.

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