Das deutsche Verfassungsgericht Karlshure stellt die von der EZB im Jahr 2015 eingeführte quantitative Lockerung in Frage und appelliert an den Europäischen Gerichtshof, sie als unrechtmäßig anzusehen und außer Kraft zu setzen.
Der im Rahmen des QE vorgesehene Ankauf von Staatsanleihen verstößt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen das Verbot der direkten Staatsfinanzierung und überschreitet die Grenzen des Mandats der EZB selbst, wie die Einwände verschiedener Beschwerdeführer zeigen, die die deutschen Richter zu dieser Amtsübernahme veranlassten Schritt teilweise schon angekündigt.
Demgegenüber ist die Europäische Kommission der gegenteiligen Meinung, die mit Mario Draghis Qe und dem Vorgehen der EZB „alles in Ordnung“ sieht und sich daher im Verfahren gegen die Quantitative Easinbg wehren wird. Sehr wichtig war die Aussage des deutschen Wirtschaftsministers Scäuble, der offen erklärte, er „teile die Meinung des Verfassungsgerichtshofs nicht“ und verteidigte die Linie der EZB.