Alle Augen der Politik sind auf den Palazzo della Consulta gerichtet, einen Steinwurf vom Quirinale entfernt. Zwischen morgen und danach das Verfassungsgericht wird sein Urteil über das Italicum fällen nämlich über die Verfassungsmäßigkeit oder das Gegenteil der von der Renzi-Regierung gewollten Regeln des Wahlgesetzes für die Kammer.
In der Bilanz stehen laut den Gerüchten des Vorabends vor allem zwei Punkte: der Abstimmungsmechanismus die ausgelöst wird, wenn keine Liste 40 % erreicht e die Mehrheit Prämie.
Die Entscheidung des Gerichts ist entscheidend für das künftige Wahlrecht leiten mit denen wir bei den nächsten Wahlen abstimmen werden. Von dem Urteil wird die Möglichkeit abhängen das revidierte und korrigierte Italicum auch auf den Senat auszudehnen oder die Notwendigkeit einer tiefgreifenderen Überarbeitung des Wahlgesetzes oder in Richtung der sog Mattarellium, die das Mehrheitssystem favorisiert, aber ein Gleichgewicht mit dem Verhältnis hält, oder in Richtung eines Systems proportional geschoben.
Renzi vorgeschlagen, das Italicum mit dem Mattarellum zwar zu reformieren Berlusconi, Grillo und die kleineren Parteien sie wollen das Verhältnissystem, hinter dem sich zwei Wege abzeichnen, Töchter der parlamentarischen Zersplitterung: entweder Unregierbarkeit oder eine Regierung der breiten Einsicht (vermutlich Fi-Pd, angesichts der fehlenden Bündnisbereitschaft der Fünf-Sterne-Bewegung).
Es versteht sich von selbst, dass das Urteil der Consulta nicht nur vom künftigen Wahlgesetz abhängen wird, sondern das eigentliche Schicksal des Gesetzgebers, die zwischen denjenigen schwankt, die so schnell wie möglich wählen möchten (Renzi, die Lega und M5S) und wer (Berlusconi, die Dem-Minderheit und die Mitteparteien) die Frist 2018 erreichen möchten.
Aber es wird entscheidend sein die Meinung des Präsidenten der Republik, Sergio Mattarella, der wahre Schiedsrichter der Legislative, der es nicht für angebracht hält, die Italiener vor den Wahlen in Frankreich und Deutschland zur Abstimmung aufzufordern, und der meint, dass die Auflösung der Kammern erst nach einem neuen Wahlgesetz und nicht vor dem Herbst erfolgen kann.
