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Inps aus Einsparungen durch die Arbeitsreform von 172 Millionen bei voller Betriebsbereitschaft

Aber Probleme in der Übergangsphase – Anreize für arbeitslose Frauen gefährdet – Anhörung von Mastreapasqua im Senatsausschuss.

Inps aus Einsparungen durch die Arbeitsreform von 172 Millionen bei voller Betriebsbereitschaft

Eine Einsparung von 185,2 Millionen im Jahr 2014 und 172 bei Vollbetrieb: Dies sind die Auswirkungen der Arbeitsmarktreform auf das INPS. „Angesichts einer Zunahme der Aufgaben des Instituts wird der Gesetzentwurf zusammen mit den bereits geltenden Rechtsvorschriften die erwarteten Einsparungen bei den Betriebskosten des INPS um 185,2 Millionen im Jahr 2014 und um 172 Millionen bei Vollbetrieb erhöhen“, sagt Antonio Mastrapasqua zu die Senatoren der Arbeitskommission, die die Maßnahme zur Reform des Arbeitsmarktes prüft.

Eine Kürzung, die sich positiv auf die Belastung des zukünftigen Super-INPS auswirken wird: Erst gestern hatte der Generaldirektor des INPS, Mauro Nori, in der Kammer, in der Arbeitskommission, die Zahlen der zukünftigen Super-Institution für soziale Sicherheit skizziert, was auf ein Defizit von 400 Millionen zwischen Gesamteinnahmen (Inps+Inpdap+Enpals) von 365 Milliarden und Abflüssen von 6 Milliarden bei Betriebsausgaben von 366 Milliarden zusteuern würde.

 Mastrapasqua nutzt die Anhörung im Senat, um dem INPS die Beauftragung des Treffens zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage vorzuschlagen. „Die Ausweitung der Möglichkeit auf INPS, die Tätigkeit auszuüben, die das Zusammentreffen von Jobnachfrage und -angebot erleichtert, ist wesentlich – betont er –, um die Aktivierung der Begünstigten der Sozialversicherung für Beschäftigung wirksam zu machen“. Daher wäre es laut INPS sinnvoll, die Rolle des Instituts gegenüber Regelungen zu stärken, die vorsehen, dass der Arbeitslosengeldempfänger die ihm angebotenen Ausbildungs- und Stellenangebote annehmen muss. Und was Aspi angeht, hat Mastrapasqua keine Zweifel: Die Sozialversicherung für die Beschäftigung wird zu einer „Vereinfachung des Managements“ und „mehr Gerechtigkeit zwischen den Arbeitnehmern“ führen. 

„Verwaltungskomplexitäten – fügt Mastrapasqua jedoch hinzu – werden in der Übergangsphase auftauchen, in der das INPS neben dem im Entstehen begriffenen Aspi auch die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen, insbesondere die Mobilitätsbeihilfe, verwalten muss.“ Nicht nur das: Anreize für Frauen Arbeitslose Frauen sind gefährdet, da es schwierig sein kann, betroffene Gebiete zu identifizieren. Im Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitsmarktes, erinnert das INPS, sei zwar die Einführung eines Einstellungsanreizes vorgesehen, allerdings drohe das Gesetz „mit Verweis auf die Bestimmung des Territoriums, auf dem die Erleichterungen für Frauen Anwendung finden, die Verstetigung bereits bei Praktikumsverträgen angemeldete Schwierigkeiten".

Positiv zu vermerken ist dagegen die „Entfernung der Stoßdämpfer bei voller Funktionsfähigkeit als Ausnahme von der geltenden Gesetzgebung, die durch die Stärkung des allgemeinen Schutzes ermöglicht wird“, was – argumentiert Mastrapasqua – „ein Element der Klarheit darstellt und beseitigt redundante Verwaltungsverfahren zur Schutzgewährung".

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