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Zwei auf dem Roller mit 16: Jetzt kannst du es

Dies sieht eine der jüngsten Änderungen der Straßenverkehrsordnung vor: Das Fahrverbot bleibt nur für 14- bis 15-Jährige auf Mopeds und für Mopeds, die nicht für die Beförderung von zwei Personen geeignet sind, in Kraft

Zwei auf dem Roller mit 16: Jetzt kannst du es

Die Antwort ist ja: Ab heute, Dienstag, 18. August 2015, können zwei Personen ein Moped (für Freunde die Fünfzig) fahren, auch wenn der Fahrer 16 oder 17 Jahre alt ist. Dies sieht eine der in Kraft getretenen Änderungen der Straßenverkehrsordnung vor. Die Neuheit betrifft diejenigen, die einen AM-Führerschein (obligatorisch zum Führen eines Mopeds), einen A1-Führerschein (mit dem Sie Motorräder mit 125 ccm und einer Leistung von nicht mehr als 11 kW fahren dürfen) und einen B1-Führerschein besitzen. Selbstverständlich muss das Fahrzeug für zwei Personen zugelassen sein. 

„Das Fahrverbot – erklärt Asaps, der Verein der Freunde und Unterstützer der Verkehrspolizei – bleibt nur für 14- bis 15-Jährige auf Mopeds und für Mopeds, die nicht für die Beförderung von zwei Personen geeignet sind, in Kraft.“  

Auch das Prüfungsrecht für die B-Prüfung, die am weitesten verbreitete, ändert sich: Der Prüfer muss seit mindestens drei Jahren im Besitz einer entsprechenden Lizenz sein. Für die anderen muss der Prüfer zunächst an einer Schulung teilnehmen. Darüber hinaus wird die für den Erwerb einer Lizenz erforderliche Sehfeldstufe nach oben von 25 auf 30 erhöht.

Für Behinderte und den Transport von Anhängern ist das zulässige Gesamtgewicht mit der neuen Sondergenehmigung unbegrenzt. Bisher lag die Grenze bei 750 Kilogramm.  

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