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Hera, Aktionäre bestätigen 9-Cent-Dividende und Governance-Änderungen

Die Hauptversammlung von Hera, die heute in Bologna stattfand, bestätigte die 9-Cent-Dividende und die Governance-Änderungen im Hinblick auf den Eintritt von FSI: Hier sind die Neuigkeiten.

Hera, Aktionäre bestätigen 9-Cent-Dividende und Governance-Änderungen

Die Hera-Hauptversammlung tagte heute Vormittag in Bologna zu ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen. Die Schöffen billigten den Jahresfinanzbericht 2012 und den Vorschlag des Vorstands, eine Dividende von 9 Cent pro Aktie auszuschütten, basierend auf den wirtschaftlichen Ergebnissen, die zum 31 einen Umsatz von 12 Millionen ( +2012 %), eine Bruttobetriebsmarge von 4.492,7 Millionen (+9,4 %) und einen Nettogewinn von 662,0 Millionen (+2,7 %). Die Einlösung des zehnten Kupons in der Geschichte von Hera erfolgt am 118,7. Juni, die Auszahlung erfolgt ab dem 13,5. Juni 3.

In Bezug auf die am 3. September 2012 zwischen Hera und Fondo Strategico Italiano (FSI), kontrolliert von Cassa Depositi e Prestiti, unterzeichnete Vereinbarung über den Eintritt von Fsi in die Beteiligungsstruktur von Hera mit einer Beteiligung, die bis zu etwa 6 % erreichen kann, Die Hauptversammlung genehmigte die notwendigen Änderungen der Satzung, um einem von FSI benannten Mitglied den Eintritt in den Vorstand von Hera zu ermöglichen.

Mit der Änderung der Kunst. 16 der Statuten wurde die Anzahl der Mitglieder des Hera Verwaltungsrats von 20 auf 21 Mitglieder erhöht, während mit der Änderung von Art. 17.2 (ii) die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die von anderen Listen als derjenigen mit der höchsten Stimmenzahl gewählt werden, wird von 4 auf 5 erhöht (die Mehrheitsliste ist Ausdruck der Syndikatsvereinbarung zwischen den lokalen Hera).

Die oben erwähnten Änderungen der Satzung treten an dem Tag in Kraft, an dem FSI – nach Durchführung einer Kapitalerhöhung der Hera SpA – eine Beteiligung am Aktienkapital der letzteren halten wird, die nicht geringer ist als die in der Vereinbarung vom vorgesehene der 3. September 2012.

Unverändert bleibt jedoch die in der Übergangsbestimmung der Satzung enthaltene Regelung, die ab der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31 die Reduzierung der Mitgliederzahl auf 12 vorsieht dem Vorstand von Hera, von denen 2013 von anderen Listen als der Mehrheitsliste stammen werden.

Die Hauptversammlung setzte die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 120 vom 12. Juli 2011, mit dem der Grundsatz der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in den Organen börsennotierter Gesellschaften eingeführt wurde. Zu diesem Zweck schreibt das Gesetz vor, dass die Statuten dieser Gesellschaften vorsehen müssen, dass bei 3 aufeinanderfolgenden Mandaten die Aufteilung der zu wählenden Verwaltungsratsmitglieder und Revisionsstellen so erfolgt, dass das weniger vertretene Geschlecht eine angemessene Präsenz erhält Vorstand und Verband der Wirtschaftsprüfer.

Insbesondere muss in der ersten Amtsperiode mindestens ein Fünftel der gewählten Verwaltungsräte und Revisionsstellen dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. In den nächsten beiden Amtszeiten wird dieses Verhältnis auf ein Drittel steigen. Die genehmigten Satzungsänderungen Nr. 26 und Nr. 17 (mit Ausnahme des vorgenannten 17.2 (ii)) und der „Übergangsverordnung“ regeln den oben in Hera genannten Grundsatz. Die Änderungen werden ab der nächsten für 2014 vorgesehenen Erneuerung der Gesellschaftsorgane im Sinne der Einführung von Art. 34 der Satzung.

Neben dem Bericht zur Corporate Governance und der Vergütungspolitik genehmigte die Generalversammlung sodann die Erneuerung der Ermächtigung des Verwaltungsrats zum Erwerb eigener Aktien (und die Modalitäten der Veräusserung) bis zu einer revolvierenden Höchstgrenze von 25.000.000 Stammaktien im Nennwert von 1 Euro. Die Ermächtigung wurde beantragt, um die gesetzlich zulässigen und marktüblichen Zwecke zu verfolgen, einschließlich Investitionsmöglichkeiten, die die Übertragung oder Veräußerung eigener Aktien beinhalten.

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