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Justiz, grünes Licht von der Kammer zur Reform des Zivilprozesses

Die Kammer hat dem Gesetzentwurf zur Reform des Zivilprozessrechts endgültig zugestimmt – Es gibt viele Neuerungen, von der Vereinfachung des Scheidungsverfahrens bis zur Kürzung der Richterferien.

Justiz, grünes Licht von der Kammer zur Reform des Zivilprozesses

Mit 317 Ja- und 182 Nein-Stimmen hat die Kammer endgültig grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Reformerlasses zum Zivilprozessrückstau gegeben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Reform der Zivilprozessordnung viele Neuerungen enthält, insbesondere im Bereich der Scheidung: Ab heute ist es tatsächlich möglich, sich scheiden zu lassen, ohne jemals einen Fuß vor Gericht zu setzen, es sei denn, es gibt andauernde Streitigkeiten zwischen Ehemann und Ehegatten Ehefrau, drei Jahre nach ihrer Trennung.

Zu den weiteren Neuerungen des in Gesetz umgewandelten Dekrets gehören auch die Verkürzung der Urlaubszeit der Richter von 45 auf 30 Tage und die Möglichkeit, in anhängigen Zivilsachen auf ein Schiedsverfahren zurückzugreifen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen.

Das Dekret sieht auch Konventionen vor unterstützte Verhandlung durch Rechtsanwälte in Angelegenheiten der Trennung von Personen, der Beendigung zivilrechtlicher Wirkungen oder der Auflösung der Ehe (in Fällen der Trennung von Personen), der Änderung der Bedingungen der Trennung oder der Scheidung. Das Verfahren ist sowohl in Abwesenheit als auch in Anwesenheit von minderjährigen Kindern, erwachsenen Kindern mit schweren Behinderungen und erwachsenen Kindern, die nicht selbstständig sind, möglich: ne. Die durch anwaltliche Verhandlung erzielte Einigung ist den gerichtlichen Maßnahmen gleichgestellt, die das Verfahren der persönlichen Trennung, der Beendigung zivilrechtlicher Wirkungen oder der Auflösung der Ehe, der Änderung der Bedingungen der Trennung oder der Scheidung definieren.

Um eine Scheidung zu erwirken, können die Ehegatten vor Gericht erscheinen zum Standesbeamten der Gemeinde, eine Vereinbarung über die Trennung oder Auflösung der Ehe oder die Beendigung zivilrechtlicher Wirkungen oder schließlich die Änderung der Bedingungen der Trennung oder Scheidung ohne die obligatorische Hilfe von Rechtsanwälten abzuschließen. Diese Modalität steht Ehegatten nur dann zur Verfügung, wenn keine minderjährigen oder schwerbehinderten Kinder vorhanden oder wirtschaftlich nicht selbstständig sind, und sofern der Vertrag keine Urkunden enthält, die die Übertragung von Eigentumsrechten vorsehen. In dieser Angelegenheit ist nach 30 Tagen ein doppelter Durchgang vor dem Bürgermeister als Standesbeamten vorgesehen.

In anhängigen Zivilsachen, sowohl in erster Instanz als auch im Berufungsverfahren, können die Parteien auch gemeinsam beantragen a Schiedsverfahren. Die Gründe, die die Übergabe an die Schlichtungsstelle ermöglichen, dürfen weder fehlende Rechte noch Angelegenheiten der Arbeit, der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe betreffen, außer in dem Fall, in dem die Möglichkeit der Schlichtung durch Tarifverträge vorgesehen ist. Was die Schiedsrichter anbelangt, so ist vorgesehen, per Ministerialerlass eine Begrenzung ihrer Gebühren festzulegen.

Um dem Missbrauch des Verfahrens vorzubeugen, ist vorgesehen, dass die Entschädigung vom Richter nur in Fällen des gegenseitigen Verlustes oder der absoluten Neuheit der behandelten Frage oder der Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf die Führungsfragen angeordnet werden kann. Kurz gesagt also der Verlierer erstattet die Gerichtskosten.

Die weniger komplizierten Ursachen, für deren Entscheidung eine einfache Voruntersuchung geeignet ist, gehen vorbehaltlich des Kreuzverhörs auch durch schriftliche Behandlung durch die Geschäftsstelle gewöhnlichen Erkenntnisritus zum zusammenfassenden Ritus, wodurch eine vollständige Kommunikation zwischen den beiden Behandlungsmodellen gewährleistet ist.

In Abstimmung mit der Gemeindedisziplin auf damit verbundene Zahlungsverzögerungen ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung des Rechtsanspruchs ist im kaufmännischen Verkehr eine spezifische Erhöhung des Verzugszinssatzes vorgesehen.

Darüber hinaus enthält das Dekret die Reform der Disziplin der Abschottung von Landfahrzeugen, die eine Anbringungsmethode vorsieht, die der Disziplin entlehnt ist, die im Navigationscode in Bezug auf die Festnahme von Schiffen und Flugzeugen enthalten ist, um die kritischen Probleme der Ausführung solcher Vermögenswerte zu lösen.

Damit der Richter den Stand des Insolvenzverfahrens wirksam kontrollieren kann, sind der Treuhänder, der Insolvenzverwalter oder der Gerichtskommissär verpflichtet, den abschließenden zusammenfassenden Bericht zu bearbeiten und einzureichen, der in Übereinstimmung mit den bereits vorgesehenen Bestimmungen erstellt werden muss nach dem Insolvenzrecht. Durch die Intervention werden die zahlreichen Verurteilungen wegen Verletzung der angemessenen Verfahrensdauer vermieden.

Daraufhin wurden neue Begriffe eingeführt Arbeitsaussetzung des Verfahrens: Die Arbeitszeit bei den Gerichten dauert vom 1. bis 31. August (nicht mehr bis zum 15. September). Auch überarbeitet die Disziplin der Dauer der Jahresurlaub für alle Richter Berufs- und Staatsanwälte: 30 Tage.

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