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Deutschland, Verfassungsgericht: Endgültiges grünes Licht für ESM

Die Richter sind der Ansicht, dass der ESM das Recht des Berliner Abgeordnetenhauses nicht verletzt hat, über Haushaltsfragen zu entscheiden, und bekräftigten, dass das deutsche Engagement für den Fonds auf 190 Milliarden Euro begrenzt werden muss, und präzisierten, dass weitere Mittel dem parlamentarischen Beschluss unterzogen werden müssen.

Deutschland, Verfassungsgericht: Endgültiges grünes Licht für ESM

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2012 eingereichten Klagen gegen den 700-Milliarden-Euro-Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) endgültig abgewiesen. Wie bereits in der Vergangenheit bei den Instrumenten zum Überlebensschutz des Euro geschehen, haben die Richter in Karlsruhe die Berliner Regierung jedoch aufgefordert, das Parlament direkter in Entscheidungen über das Instrument einzubinden.

Über zehntausend Bundesbürger, darunter politische Parteien und Verbände und Einzelpersonen, hatten den europäischen Mechanismus in der dramatischsten Phase der Eurokrise mit dem Argument angefochten, dass er die Autonomie des Bundestags über den nationalen Haushalt beeinträchtige. 

Ein vorläufiges grünes Licht des Gerichts sei bereits im September 2012 eingetroffen, doch das Urteil „gibt das endgültige grüne Licht“, erklärte der Präsident der Karlsruher Richter. „Trotz der eingegangenen Verpflichtungen ist die Haushaltsautonomie des Bundestages ausreichend gewahrt“, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts unter Vorsitz von Andreas Vosskuhle. 

Die Richter sind der Ansicht, dass der ESM das Recht des Berliner Abgeordnetenhauses nicht verletzt hat, über Haushaltsfragen zu entscheiden, und bekräftigten, dass das deutsche Engagement für den Fonds auf 190 Milliarden Euro begrenzt werden muss, und präzisierten, dass weitere Mittel dem parlamentarischen Beschluss unterzogen werden müssen. Schließlich bestätigte das Gericht auch die Legitimität des Fiskalpakts.

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