Teilen

F35: Entscheidung liegt in der Verantwortung der Regierung, kein Veto des Parlaments

Die Regierung wird über die Modernisierungsprogramme und folglich über den Kauf der F35-Jäger entscheiden müssen. Das Parlament kann kein Veto gegen operative Entscheidungen und technische Bestimmungen einlegen, die in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Exekutive fallen. Dies teilte der Oberste Verteidigungsrat in einer Mitteilung mit.

F35: Entscheidung liegt in der Verantwortung der Regierung, kein Veto des Parlaments

Die Regierung wird über die Modernisierungsprogramme der Streitkräfte und damit auch über die zu entscheiden habenKauf von F35-Jägern. Dies wurde heute vom Obersten Verteidigungsrat mitgeteilt, der nach dem Ja des Parlaments zum Mehrheitsantrag intervenierte, der den Kauf von Kampfflugzeugen bindet.

Die Notiz erwähnt weder ausdrücklich die F35-Kämpfer noch die jüngste parlamentarische Debatte. Der Oberste Verteidigungsrat erklärt jedoch, dass „die fortschreitende europäische Integration in Abstimmung mit der Entwicklung der NATO und der Schaffung gemeinsamer Fähigkeiten grundlegende Voraussetzungen für die Aufstellung von Streitkräften sind, die in der Lage sind, den Bedürfnissen der Sicherheit und der Wahrung des Friedens gerecht zu werden. Dies ist die zu verfolgende Perspektive, auch in Anbetracht der begrenzten verfügbaren Ressourcen und des Umfangs der für Sicherheit und Verteidigung zu tätigenden Investitionen einerseits und der Notwendigkeit, das Wachstum wieder anzukurbeln, andererseits 'Beruf".

Nach Angaben des Obersten Verteidigungsrats "entspricht diese Vision dem Geist und den Bestimmungen des Gesetzes 244, auch im Hinblick auf die Notwendigkeit von Informationen und einer möglichen Überprüfung der Verteidigungskommissionen über die Programme zur Modernisierung der Streitkräfte, wobei davon ausgegangen wird, dass im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses, das nur auf der Anerkennung der jeweils unterschiedlichen Rollen beruhen kann, lässt sich diese Befugnis des Parlaments nicht in ein Vetorecht gegenüber operativen Entscheidungen und technischen Maßnahmen übersetzen, die ihrem Wesen nach unter die verfassungsmäßige Aufgaben der Exekutive".

Bewertung