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Strom: Umstieg und Anbieterwechsel mit einer einzigen Anfrage

Die Neuheit, erklärt Arera, tritt am 30. September für alle und für KMU am 1. Juli in Kraft. Es wird das Leben der Benutzer erheblich vereinfachen, die derzeit gezwungen sind, zwei getrennte und aufeinanderfolgende Praktiken durchzuführen

Strom: Umstieg und Anbieterwechsel mit einer einzigen Anfrage

Seit dem 30 September es wird möglich sein, zu senden ein einziger Antrag auf Übertragung der Stromversorgung (z. B. Änderung des Namens des Vertragsinhabers) und Lieferantenwechsel. Die Fragen werden immer auf die gleiche Weise gestellt: sowohl die Frage, die nur an den bereits bestehenden Verkäufer gerichtet ist, um die Übertragung durchzuführen, als auch die, die an den neuen Verkäufer gestellt wird, um gleichzeitig die Übertragung und den Gesellschaftswechsel durchzuführen. Die Neuheit wurde mit einem Arera-Beschluss eingeführt, der darauf abzielt, den Wettbewerb zu stimulieren und die Kundenpraktiken zu vereinfachen.

Bis heute ist das einzige, was getan werden kann, in zwei Schritten zu handeln: zuerst die Überweisung und dann den Lieferanten zu wechseln, mit zwei getrennten und aufeinanderfolgenden Verfahren.

Das neue einheitliche Verfahren tritt in Kraft ab 1. Juli nur für Kunden des Gradual Protection Service (Kleinunternehmen) und definitiv ab 30. September für alle Kunden, inländisch und anderweitig, um es den Anbieterfirmen zu ermöglichen, ihre Systeme auszurichten.

Sobald die Überweisung beantragt wurde, erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen eine Antwort. Im Falle einer Annahme muss der Verkäufer die Übertragung innerhalb von fünf Tagen nach der Anfrage abschließen. Ansonsten bleibt es dem Kunden unbenommen, sich an einen anderen Anbieter auf dem freien Markt, den Anbieter des stufenweisen Schutzdienstes oder den Anbieter des letzten Auswegs zu wenden.

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