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Kostenlose Kumulierung von Renten, Inps-Casse-Vereinbarung über Zahlungen

Die staatliche Sozialversicherungsanstalt hat mit Inarcassa und Enpam eine Vereinbarung getroffen, die die Blockade auflöst. Erste Zahlungen bis 20. April. Nun können sich auch die anderen von Adepp vertretenen Banken anschließen

Kostenlose Kumulierung von Renten, Inps-Casse-Vereinbarung über Zahlungen

Anhäufung von Renten, das Tauziehen zwischen INPS und professionellen Kassen ist aufgeschlossen. Eine erste Einigung wurde zwischen erzieltöffentliche Sozialversicherungsanstalt, Inarcassa und Enpam. Das INPS hat bekannt gegeben, dass es sich auf einen neuen Text der Konvention geeinigt hat, der bereits von den drei Entitäten unterzeichnet wurde. Auch der Adepp – der Verband, dem die Pensionskassen der Berufstätigen angehören – haben für das Abkommen gestimmt die nun kaskadenartig auf die anderen interessierten Stellen ausgeweitet werden können.

„Im Einklang mit dem Text, der letzte Woche den INPS-Kassen vorgeschlagen wurde – heißt es in der Pressemitteilung – werden die Kosten für die für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlichen administrativen und buchhalterischen Verfahren auf der Grundlage des von jeder Institution gezahlten Rentenanteils aufgeteilt . Insbesondere überträgt der Text einer von den Parteien gemeinsam benannten Expertenkommission, die aus einem vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik und einem vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen bestimmten Mitglied besteht, die Bestimmung des zu verteilenden Betrags , unbeschadet der unverzüglichen analytischen Erstattung der entstandenen Bankprovisionen. Das INPS rechnet damit, dass in den nächsten Stunden auch Zeichnungen aus den anderen Professional Funds entgegengenommen werden können“.

Der neue Konventionstext erlaubt unverzüglich die Bearbeitung der bereits eingegangenen Anträge freizugeben, um mit der Auszahlung der kumulierten Renten fortzufahren, während die Parteien das Problem der Aufteilung der Verwaltungslasten zu einem späteren Zeitpunkt lösen können, ohne dass dies weitere Auswirkungen auf die beteiligten Fachleute hat. Die ersten Zahlungen werden bis Ostern und die entsprechenden Zahlungen ab dem 20. April erwartet.

Die erzielte Einigung betrifft die Kosten für die Verwaltung der Praxen, die vom INPS auf 65 Euro geschätzt werden. Die kostenlose Kumulierung von Sozialversicherungsleistungen wurde durch das Haushaltsgesetz 2017 (Artikel 1, Absatz 195, Gesetz 232 vom 11. Dezember 2016) eingeführt und wartet auf ihre konkrete Umsetzung. In den letzten Tagen haben wir die erreicht Streit um die Frage der Kostenbeteiligung zwischen den betroffenen Einrichtungen. aber jetzt, nach dem sturm, ist wieder ruhe eingekehrt.

„Die sofortige Zahlung von Renten ist eine kluge Entscheidung, die wir seit einiger Zeit unterstützen – sagt der Präsident von Adepp Alberto Oliveti –. Zuerst werden die legitimen Bedürfnisse der Anspruchsberechtigten befriedigt und dann wird durch gemeinsame Bewertung des Fortschritts der Praktiken festgestellt, was und wem gemäß den geltenden Gesetzen in Bezug auf die Verwaltungskosten zustehen“.

Klicken Sie hier die Liste der an der Vereinbarung interessierten Berufsverbände zu kennen.

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