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Konsortien für die Internationalisierung: Neue Beiträge für italienische KMU sind unterwegs

Bis zum 15. März können Internationalisierungskonsortien, die aus mindestens fünf kleinen und mittleren Unternehmen aus drei italienischen Regionen bestehen, Beiträge von MISE zwischen 50.000 und 400.000 € beantragen. Ziel ist es, KMU bei der Förderung und Verbreitung ihrer Produkte und Dienstleistungen auf ausländischen Märkten zu unterstützen.

Konsortien für die Internationalisierung: Neue Beiträge für italienische KMU sind unterwegs

Am 10. Januar, der Direktionserlass des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung als Gegenstand haben Beiträge zu Internationalisierungskonsortien. Beiträge zu Internationalisierungskonsortien spielen dabei eine grundlegende Rolle Kleine und mittlere Unternehmen Italiener, die ich für ihre werben möchte produzieren und ihre Dienstleistungen auf Ausländische Märkte. Durch diese Beiträge können KMU erhalten erhebliche finanzielle Hilfe (tatsächlich gibt es eine Mindestschwelle, unterhalb derer keine Auszahlungen vorgesehen sind), wenn die von ihnen angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen einen internationalen Bezug haben und für Märkte außerhalb des nationalen Marktes als attraktiv erachtet werden.

Dies sind die wichtigsten Punkte des Dekrets:

Empfänger. Die von der DD des MISE vorgesehenen Beiträge richten sich an die Internationalisierungskonsortien, also diejenigen Konsortien, die sich mindestens beteiligen fünf KMU aus drei Regionen Italienisch. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für Sizilien er ist gut auch für die Aostatal: Für diese Regionen ist es tatsächlich möglich, eine zu haben monoregionale Struktur. KMU, die Zuschüsse beantragen, müssen in Form von gegründet werden Konsortium oder Genossenschaft gemäß Artikeln 2602, 2612 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sie können auf die zugreifen Industrieunternehmen, Kunsthandwerk, Tourist, von Dienstleistungen, Lebensmittel e Landwirtschaft das haben sie mit Sitz in Italien. Agrar- und Lebensmittelunternehmen können jedoch nur teilnehmen, wenn das DL Nr. 145/2013 bis zum nächsten 20. Februar in ein Gesetz umgewandelt wird. Sogar die Handelsunternehmen sie können Beiträge beantragen, beteiligen sich aber nicht in größerem Umfang als die anderen. Die in Form eines Konsortiums zusammengeschlossenen Unternehmen müssen dem angehören gleichen Sektor oder derselben Lieferkette und die Teilnahme wird gewährt öffentliche und private Einrichtungen und große Unternehmen (die jedoch keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch nehmen können). Die Beteiligungsgebühren im Konsortialfonds dürfen für KMU 1.250,00 € nicht unterschreiten. Natürlich können Konsortien in Liquidation oder im Konkursverfahren keinen Beitrag beantragen.

Darlehen. Förderfähig sind die Projekte, die dies vorsehen Werbeaktivitäten auf Ausländische Märkte für die Produkte und Dienstleistungen von Konsortial-KMU. Zu den Initiativen, für die eine Förderung beantragt werden kann, gehören im Einzelnen: Teilnahme an Messen e Internationale Salons, die Installation von Ausstellungsraum vorübergehend, die bilaterale Treffen unter den ausländischen Betreibern, die Aktien von Kommunikation auf dem Auslandsmarkt die Aktivitäten von Ausbildung im Zusammenhang mit Internationalisierungsprozessen und der Erstellung und Registrierung der Marke Konsortium. Konsortien können Projekte einreichen, die von a mindestens 50.000 € a maximal 400.000 € und ist in der Lage, wenn es für geeignet erachtet wird, a nicht rückzahlbarer Zuschuss die bis zu decken wird 50% von Ausgaben die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2014 angefallen sind. Selbstverständlich kann jedes Konsortium nur einen Förderantrag stellen (bei Androhung des Ausschlusses aller Anträge).

Dokumentation. Alle Unterlagen zum Kreditantrag sind einzusenden, in 15 März 2014, beim Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung, Generaldirektion für Internationalisierungspolitik und Förderung des Austauschs, Abteilung VIII, Viale Boston 25, 00144, Rom. Dort Geschlossener Umschlag muss den Vermerk „Konsortialprojekt für Internationalisierung – Jahr 2014“ enthalten und per Einschreiben mit Rückschein oder per Kurier versandt werden. Die Unterlagen, die erforderlich sind, um sich um die Vergabe des Darlehens zu bewerben (was sein muss im Original signiert durch den gesetzlichen Vertreter des Konsortiums) sind: 1) der Förderantrag (gemäß Muster A, abrufbar auf der MISE-Website), 2) das Internationalisierungsprojekt (Muster B), 3) eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und Satzung des Konsortiums, 4) die Selbstauskunft „aid de minimis“ (Muster E) und 5) eine Fotokopie eines gültigen Personalausweises des gesetzlichen Vertreters des Konsortiums. Projekte, die von Konsortien mit Netzvertrag durchgeführt werden, müssen weitere Unterlagen vorlegen (siehe dazu die DD auf der MISE-Website).

Bewertung und Liquidation. Die Bewertung der Bewerbungen wird der Bewertungskommission anvertraut, die bei der Generaldirektion für Internationalisierungspolitik und Förderung des Austauschs eingerichtet wurde. Um den Zuschuss zu erhalten, muss das Konsortium mindestens erhalten 18 Punkte. Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss das Konsortium bis 30 April 2015, präsentieren Liquidationsantrag (auf Normalpapier nach Muster C erstellt). Dem Auflösungsantrag sind beizufügen: 1) der Bericht über die durchgeführte Fördertätigkeit einschließlich der Ausgabenposten (Formular D), 2) eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung der Arbeitsgemeinschaft, 3) die Erklärung von dem Anwaltsvertreter, dass jedes KMU die De-minimis-Beihilfegesetze (Modell E) einhält, 4) eine Kopie des von der Gesellschafterversammlung genehmigten Jahresabschlusses 2013 und 5) eine Fotokopie eines Ausweisdokuments des gesetzlichen Vertreters des bestehenden Konsortiums.

Beiträge zu Internationalisierungskonsortien stellen eine der konkretesten Hilfen für das Wachstum italienischer Unternehmen im Exportsektor dar, und wir hoffen, dass viele KMU die vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung zur Verfügung gestellten Möglichkeiten erfolgreich nutzen können.

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