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Konsortien zur Internationalisierung: Die neuen Beiträge

Der Entwicklungserlass und der Erlass vom 11. Januar definierten die neuen Beiträge für Internationalisierungskonsortien: bis zu 50 % der vom MiSE genehmigten Projekte für Konsortien von mindestens fünf KMU mit Sitz in mindestens drei verschiedenen Regionen.

Konsortien zur Internationalisierung: Die neuen Beiträge

Der Ministerialerlass vom 22. November und der Erlass des Generaldirektors für Internationalisierungspolitik und Handelsförderung vom 11. Januar legten die Kriterien und Methoden für die Gewährung von Beiträgen an Internationalisierungskonsortien. Das Entwicklungsdekret führte bedeutende Neuerungen in Bezug auf Konsortien mit einer Berufung zum Export ein und hob die Exportkonsortien, die Agro-Food-, Tourist-Hotel- und Agro-Fishing-Tourist-Konsortien auf, um die neue Zahl von zu etablieren Konsortien für Internationalisierung. Diese neue juristische Person stellt im Vergleich zu den früheren Konsortiumsfiguren tiefgreifende Innovationen dar, mit dem Ziel, den erweiterten Tätigkeitsbereich dieser neuen Geschäftsfiguren hervorzuheben, die eine breite Palette von Aktivitäten zum Gegenstand haben können, von der internationalen Verbreitung von Produkten und Dienstleistungen PMI unterstützt ihre Präsenz auf ausländischen Märkten auch durch partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen. Hinzu kommen der Import von Rohstoffen und Halbfabrikaten, Fachschulungen zur Internationalisierung, Qualitätssicherung und Innovation. Ein weiteres neues Element wird durch die dargestellt Möglichkeit, die Konsortialstruktur zu erweitern, indem öffentliche und private Einrichtungen, Banken und große Unternehmen mit dem Konsortium verbunden werden, auch wenn sie keine Empfänger des öffentlichen Zuschusses sind.

Konsortien zur Internationalisierung können a Beitrag von bis zu 50 % der vom MiSE bewilligten Aufwendungen für die Durchführung von Fördermaßnahmen von nationaler Bedeutung zur Internationalisierung von KMU. Die wichtigsten Neuerungen sind die Einführung einer Mindest- und Höchstausgabengrenze für das Projekt e die Ermittlung von Bewertungskriterien mit einer Mindestpunktzahl, unterhalb derer das Konsortium nicht zum Beitrag zugelassen wird. Die Entscheidung, diese Kriterien einzuführen, wurde von der Notwendigkeit diktiert, öffentliche Mittel nicht durch die Auszahlung kleiner Beiträge aufzuteilen, und von dem Wunsch, mit Blick auf die Verbesserung der Planungs- und Strategiekapazität der Konsortien selbst zu arbeiten.

Die erforderlichen Voraussetzungen legen fest, dass diese Konsortien gemäß Art. 2602 und 2612 und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuches, o in Form eines Konsortiums oder Genossenschaftsunternehmens von KMU aus Industrie, Handwerk, Tourismus, Dienstleistung und Landwirtschaft mit Sitz in Italien. Darüber hinaus können sich Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft daran beteiligen. UND' Zugelassen ist die Beteiligung öffentlicher und privater Stellen, Banken und großer Unternehmen, sofern sie nicht von staatlichen Zuwendungen profitieren.

Unerlässlich sind außerdem:

  • la internationale Berufung von KMU-Produkten und Dienstleistungen in frage;
  • Unterstützung der Präsenz auf ausländischen Märkten auch durch Zusammenarbeit und Partnerschaften mit ausländischen Unternehmen;
  • il Verbot der Ausschüttung von Überschüssen und Betriebsgewinnen jeglicher Art und in jeglicher Form an Konsortiums- oder Mitgliedsunternehmen auch bei Auflösung des Konsortiums oder des Konsortiums oder der Genossenschaft; Und
  • Besitz eines voll gezeichneten Konsortialfonds, eingezahlt zu mindestens 25 %, bestehend aus Einzelbeteiligungen von mindestens € 1.250,00 und höchstens 20 % des Fonds selbst.

Die Auszahlung der Beiträge des Ministeriums ist für Unternehmen in Liquidation oder im Insolvenzverfahren nicht vorgesehen.

Förderfähige Internationalisierungsprojekte müssen besondere Fördermaßnahmen von nationaler Bedeutung für die Internationalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 50.000,00 € und höchstens 400.000,00 € vorsehen und muss in allen seinen Phasen mindestens fünf Konsortium-KMU aus mindestens drei verschiedenen italienischen Regionen, die demselben Sektor oder derselben Lieferkette angehören. Wir erinnern daran, dass das Bassanini-Gesetz ff. (Gesetz 59/97) vorsieht, dass die Förderung der Internationalisierung an die Regionen delegiert wird, sofern es sich nicht um Initiativen auf multiregionaler Ebene handelt. Es ist möglich, durch einen Netzvertrag die Beteiligung von KMU außerhalb des Konsortiums ins Auge zu fassen, solange ihre Zahl im Vergleich zu der der beteiligten Konsortiumsunternehmen nicht überwiegt. Projekte, die von Konsortien mit Sitz in Sizilien oder im Aostatal eingereicht werden, können auch eine monoregionale Struktur haben, das die Beteiligung nur von Unternehmen mit Sitz in einer der beiden genannten Regionen vorsieht und auch eine maximale Laufzeit von drei Jahren vorsehen kann. In diesem Fall müssen die geplanten Aktivitäten im Hinblick auf eine strategische Entwicklung in Bezug auf die zu erreichenden Ziele strukturiert und miteinander verbunden werden.

Initiativen, die vom Ministerium subventioniert werden Sorge Teilnahme an internationalen Messen und Ausstellungen, vorübergehende Showrooms, eingehende ausländische Betreiber, bilaterale Treffen zwischen Betreibern, Workshops und/oder Seminare in Italien mit ausländischen Betreibern und im Ausland, Kommunikationsmaßnahmen auf dem ausländischen Markt, spezialisierte Schulungsaktivitäten für die Internationalisierung, Erstellung und Registrierung der Marke des Konsortiums.

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