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Wie man Infrastruktur in Italien finanziert

DER ASSONIME-BERICHT identifiziert 10 Interventionsbereiche für die Revitalisierung von Infrastrukturen in Italien und schlägt für jeden von ihnen einige vorrangige Aktionslinien vor - Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, öffentliche und private Finanzierungskanäle für Infrastrukturen zu stärken und den rechtlich-institutionellen Rahmen zu verbessern.

Wie man Infrastruktur in Italien finanziert

Der Bericht des Assonime-Vorstands identifiziert 10 Interventionsbereiche für die Revitalisierung von Infrastrukturen in Italien und schlägt für jeden von ihnen einige vorrangige Aktionslinien vor. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die öffentlichen und privaten Finanzierungskanäle der Infrastrukturen zu stärken und die rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der öffentlich-privaten Partnerschaft zu verbessern. 

1. Öffentliche Mittel effizienter einsetzen: einen großen Teil der für Italien reservierten europäischen Strukturfonds für die Finanzierung der Infrastruktur bereitstellen; Rationalisierung der Planung von Infrastrukturen von nationalem und lokalem Interesse; Verbesserung der Fähigkeit der Verwaltungen, Prioritäten bei der Verwendung öffentlicher Mittel durch strenge Bewertungen neuer Investitionen festzulegen. 

2. Beschleunigen Sie den Entscheidungsprozess und machen Sie den Beitragsfluss sicherer: Gewährleistung einer größeren Häufigkeit von Sitzungen des CIPE, Verkürzung der Zeit für die Verlängerung der Beratungen nach der Annahme des Beschlusses, Gewährleistung der rechtzeitigen Kontrolle durch den Rechnungshof; die Beschränkung des Verwendungszwecks öffentlicher Zuwendungen für Infrastrukturprojekte zu verstärken, beispielsweise indem alle von der Europäischen Union, dem Staat und den Regionen zu diesem Zweck ausgezahlten Mittel in Sonderfonds und Sonderzuweisungen fließen, die auf Girokonten fließen, die vom Auftraggeber für Zahlungen eröffnet werden Behörde; Gewährleistung der rechtzeitigen Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für öffentliche Verwaltungen, um die Instrumente zur Gewährleistung der Einhaltung von Zahlungsfristen zu stärken. 

3. Maximierung der Wirkung öffentlicher Mittel durch Garantien: auf europäischer Ebene die Project Bond Initiative stärken, von der Versuchsphase in eine voll funktionsfähige Phase übergehen und ihren Anwendungsbereich erweitern; Bereitstellung eines schnelleren Zugangs zum Programm für Projekte, die eine Zertifizierung von akkreditierten Stellen erhalten haben; auf nationaler Ebene ähnliche Garantieinstrumente wie die Project Bond Initiative einführen, um die Platzierung von Projektanleihen für ausgewählte Infrastrukturprojekte zu unterstützen. 

4. Stärkung der Rolle von Steuervergünstigungen bei der Unterstützung von Infrastrukturinvestitionen: Vollständige Umsetzung der durch Gesetz Nr. 183/2011 eingeführten Steuerbefreiungsregelung; Verlängerung der Anwendung der Steuergutschrift und der Befreiung von der Zahlung der Konzessionsgebühren gemäß Gesetzesdekret Nr. 179/2012 für Bauvorhaben, deren endgültige Planung nach dem 31. Dezember 2016 genehmigt wurde, für Bauvorhaben, die aufgrund besonderer Umstände bereits vergeben wurden, und für Projekte mit einem Wert unter der derzeitigen Schwelle von 200 Millionen.

5. Beteiligung an Risikokapital unterstützen: Förderung der Entwicklung von Fonds, die in Aktien und hybride Instrumente investieren; die Beteiligung von Investoren erhöhen, die nicht direkt in den Sektor investieren, dies aber durch eine Investition in einen Fonds tun können; ein günstiges Umfeld für die Entwicklung langfristiger Investmentfonds (ELTIF) schaffen. 

6. Mindern Sie das Risiko von PPP-finanzierten Projekten: in den Sektoren, die am stärksten Unsicherheiten in Bezug auf Zolleinnahmen ausgesetzt sind, die Verwaltungen ermutigen, die Konzessionen zu strukturieren, indem sie, auch nach dem Beispiel anderer europäischer Länder, Bereitstellungsgebühren vorsehen; in den europäischen Ämtern aktiv die Notwendigkeit bekräftigen, die Kriterien für die Bilanzierung von Konzessionen im öffentlichen Haushalt nicht zu verschärfen. 

7. Stärkung der Professionalität der öffentlichen Auftraggeber und der Qualität der Projekte: Verringerung der Zahl der Vergabestellen und die Nutzung zentraler Beschaffungsstellen auch für öffentliche Arbeiten, wodurch die Verwaltung der Beziehung auch der zentralen Beschaffungsstelle übertragen werden kann; die vorherige Definition angemessener Machbarkeitsstudien (finanziell, wirtschaftlich und sozial) und Formen der vorherigen Konsultation mit den Betreibern (Unternehmen und Kreditgebern) verbindlich vorschreiben, um die Bankfähigkeit der Arbeit sicherzustellen; Förderung der Standardisierung von Ausschreibungsunterlagen und Konventionen. 

8. Stellen Sie eine PPP-Task-Force-Einheit zur Verfügung: Stellen Sie den öffentlichen Verwaltungen eine Struktur zur Verfügung, die unter Nutzung der vorhandenen Fähigkeiten im System auf Anfrage die Bankfähigkeit des Projekts überprüfen, technische Unterstützung für die Finanzprofile leisten und bei der Kommunikation von Investitionsmöglichkeiten an den Markt helfen kann. Beteiligen Sie die Task Force an der Definition von Richtlinien und Standardverträgen und an der Bildung von Expertisen in den Vertragsstationen. 

9. Reform Titel V der Verfassung: Vervollständigung des jüngsten Verfassungsreformvorschlags, der eine Reihe entscheidender Angelegenheiten für die Entwicklung von Infrastrukturen wieder in die Gesetzgebungskompetenz des Staates zurückführt und eine „Vorrangklausel“ des Landesgesetzes für die Umsetzung von Programmen von nationalem Interesse einführt; eine staatliche Zuständigkeit für die Einführung einheitlicher Verwaltungsverfahren vorsehen. 

10. Förderung einer investitionsfreundlichen Regulierung: Gewährleistung der Stabilität der Regeln und Verringerung des Risikos einer reformatio in pejus; Zulassungsverfahren straffen und zeitlich absichern; Reduzierung von Verwaltungsstreitigkeiten in Bezug auf öffentliche Aufträge; die Abschreckung gegenüber waghalsigen Argumenten erhöhen; die Dauer der Aussetzungen auf 30 Tage begrenzen; für Arbeiten von großem öffentlichem Interesse eine einstufige Anrufung des Staatsrates vorsehen.  

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