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Gemietete Häuser, der Senat zieht um

Die Vergünstigungen für junge Paare beim Wohnungskauf durch Finanzierungsleasing werden von den Senatskommissionen für Justiz und Finanzen geprüft.

Gemietete Häuser, der Senat zieht um

Gemietetes Haus oder Erleichterungen für junge Paare beim Kauf eines Hauses durch ein Finanzierungsleasing. Der Vorschlag ist von den Justiz- und Finanzkommissionen des Senats geprüft, mit einem doppelten Ziel: das derzeit aus verschiedenen Gründen besonders schwierige Problem des Wohnungskaufs durch junge Menschen anzugehen und gleichzeitig zur Wiederbelebung des Baumarktes beizutragen:

Aber lassen Sie uns im Detail sehen, was es ist.

– Empfänger. Das sind junge Menschen unter 35 Jahren mit einem Gesamteinkommen von höchstens 55 Euro im Jahr.

– Der Eingriff. Mit Abschluss des Finanzierungsleasingvertrages verpflichtet sich der Darlehensgeber (bzw. die Leasinggesellschaft), das Objekt nach Wahl und nach den Angaben des Nutzers (bzw angegeben), der es für eine bestimmte Zeit gegen eine periodische Gebühr in Gebrauch erhält, die die Anschaffungs- oder Baukosten berücksichtigt, die dem Konzessionsgeber entstanden sind. Nach Ablauf des Vertrages kann der Nutzer durch Zahlung des vertraglich vereinbarten Preises Eigentum an dem Wirtschaftsgut erwerben oder vom Leasinggeber die Verlängerung des Finanzierungsleasings unter Festlegung der neuen periodischen Zahlung, der Laufzeit und des Kaufpreises des Wirtschaftsgutes verlangen gegen die Ausübung der letzten Option.

- Rabatte. Sie werden sowohl für Jugendliche als auch für Leasinggesellschaften und Bauherren angeboten. Für Jugendliche ein Freibetrag in Höhe von 19 Prozent der Aufwendungen für die Gebühren und die damit verbundenen Nebenkosten aus Finanzierungsleasingverträgen über Immobilieneinheiten bis zu einem Betrag von 15.000 Euro pro Jahr. Um die Ausübung der letzten Option zum Kauf der Immobilie zu erleichtern, ist außerdem ein Abzug von 19 Prozent in Bezug auf die Anschaffungskosten des Vermögenswerts gegen die Ausübung der letzten Option enthalten, für einen Betrag, der 20.000 Euro nicht übersteigt . Für Leasinggesellschaften und Bauträger wird festgelegt, dass für den Verkauf von Gebäuden, einschließlich der zu errichtenden, aus Finanzierungsleasingverträgen mit dem Konzessionsgeber Registrierungs-, Hypotheken- und Katastersteuern in fester Höhe fällig werden. Die gleiche Erleichterung wird bei Verkäufen von Immobilien aus Finanzierungsleasingverträgen wegen Nichterfüllung durch den Nutzer anerkannt.

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