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Umsatzsteuer-Identifikationsbonus und Berufstätige: Betrag für April und Mai

Das Relaunch-Dekret bestätigt den Bonus für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Gewerbetreibende und Selbstständige, sieht jedoch Unterschiede bei den Beträgen vor: Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen

Umsatzsteuer-Identifikationsbonus und Berufstätige: Betrag für April und Mai

Bestätigt für die Monate April und Mai die Prämien für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Selbstständige, Berufstätige mit Bargeld, co.co.co. usw. Insgesamt stehen ihnen 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung, Geld, das Millionen von Menschen, die mit der Wirtschaftskrise aufgrund des Coronavirus und dem daraus resultierenden Lockdown zu kämpfen haben, eine Atempause verschaffen soll.

Im Vergleich zu Cura Italia-Dekret letzten März genehmigtDer am 13. Mai vom Ministerrat verabschiedete Relaunch-Erlass enthält jedoch wichtige Neuerungen. Zunächst einmal zum Bonusbetrag, der für einige sowohl im April als auch im Mai 600 Euro beträgt, für andere 600 im April und 1.000 im Mai. Wieder andere erhalten den Betrag nur für den ersten Monat, während sie sich im zweiten Monat an die Agentur der Einnahmen und an die Erfrischungen für Kleinunternehmen wenden müssen.

Mal sehen, was sie sind die Neuigkeiten für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, Selbstständige, Freiberufler, Co.Co.Co., Händler, Handwerker, Saisonarbeiter vorgesehen durch Relaunch-Dekret.

MwSt.-BONUS UND PROFIS IM APRIL

Für den Monat April bestätigt das 55-Milliarden-Relaunch-Dekret vollständig das Cura Italia-System in Bezug auf den Bonus für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und Berufstätige. Was bedeutet, dass Nach den 600 Euro, die sie für März erhalten haben, erhalten sie für April eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe die folgenden Kategorien:

– Freiberufler und kontinuierlich koordinierte Mitarbeiter (co.co.co). Die Entschädigung wird in diesem Fall automatisch gezahlt;

– Freiberufler, die in der separaten INPS-Verwaltung eingeschrieben sind, keine Rentner und nicht in anderen obligatorischen Sozialversicherungsformen eingeschrieben sind;

– Selbständige, die in der Sonderverwaltung der allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) eingeschrieben sind;

– saisonale Tourismus- und Kurarbeiter;

Leiharbeiter, die unter bestimmten Bedingungen von entleihenden Unternehmen beschäftigt werden, die in denselben Branchen tätig sind;

– Arbeitnehmer und Selbstständige, die aufgrund der Corona-Notlage ihre Tätigkeit oder ihr Arbeitsverhältnis eingestellt, reduziert oder ausgesetzt haben, sofern sie nicht Inhaber eines anderen unbefristeten Arbeitsvertrags, mit Ausnahme des befristeten Arbeitsvertrags, sind und keine Rentner sind;

– gewerbliche Arbeitnehmer mit bestimmten Voraussetzungen und immer unter der Bedingung, dass sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes weder Arbeitnehmer noch Rentner sind;

– Berufstätige, die in privatrechtlichen Pflichtversicherungsträgern eingeschrieben sind;

– von der Firma Sport e Salute Spa anerkannte Sportarbeiter mit Kooperationsverhältnissen bis zu einer Höchstgrenze von 200 Millionen Euro für das Jahr 2020. 

Wie bereits erwartet, der Bonus trägt nicht zur Einkommensbildung bei.

MAI-BONUS: WER ERHALTEN 1.000 EURO

Wenn es für April für alle gleich funktioniert, sieht das Dekret für den Monat Mai vor Differenzierungen anhand von Kategorien. 

Im Detail 1.000 Euro für den Monat Mai zu erhalten

  • Freiberufler, die in der separaten INPS-Verwaltung eingeschrieben sind, keine Rentner sind und nicht in anderen obligatorischen Sozialversicherungsformen eingeschrieben sind, mit Verlusten in Höhe von mindestens 33 % ihres Einkommens in den zweiten beiden Monaten des Jahres 2020 im Vergleich zu denen der zweiten beiden Monate des Jahres 2019, 
  • Arbeiter bei co.co.co. in der separaten INPS-Verwaltung eingeschrieben sind, keinen Anspruch auf eine Rente haben und nicht in anderen obligatorischen Sozialversicherungsformen eingeschrieben sind.

HÄNDLER UND HANDWERKER: WAS PASSIERT IM MAI?

Im April erhalten Händler und Handwerker die 600-Euro-Prämie. Allerdings werden beide Kategorien im Mai im Gegensatz zu den anderen in der separaten INPS-Verwaltung eingeschriebenen Arbeitnehmern, die die 1.000-Euro-Zulage erhalten, von der Prämie ausgeschlossen und müssen dies als Kleinunternehmen tun beziehen sich auf die Entschädigung für Verluste, die der Agentur der Einnahmen zugewiesen wurden. In diesem Fall gibt es jedoch keinen festen Betrag, sondern die Erfrischung erfolgt proportional zum Umsatzrückgang. Der Prozentsatz wird zwischen 10 und 20 % liegen. 

LANDWIRTSCHAFTLICHE ARBEITNEHMER: IM MAI 500 EURO

Es wird auch für Landarbeiter gezahlt, die im März die 600-Euro-Prämie erhalten haben für den Monat April 2020 eine Entschädigung von 500 Euro“, erklärt die Regierung in einer Mitteilung. Das heißt, der Bonusbetrag wird um 100 Euro gekürzt.

PROFIS MIT KOFFER: IM MAI 600 EURO

Im Gegensatz zu den Bestimmungen für Freiberufler, die in der separaten Verwaltung des INPS registriert sind, haben in den Orden registrierte Fachleute (also Ingenieure, Architekten, Psychologen, Vermessungsingenieure, Ärzte, Journalisten usw.) für den Monat Mai Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 600 EUR. 400 weniger als Kollegen, die INPS-Beiträge zahlen. Eine Unterscheidung, die Alberto Oliveti, Präsident von Adepp, nicht wirklich gefiel: „Ich erinnere mich – sagte er –, dass die Ressourcen aus den Steuern stammen, die wir alle zahlen, und dass die in den Fonds eingeschriebenen Fachkräfte sogar zweimal zahlen, persönlich und über ihre Institutionen.“ Ich hoffe daher, dass die 1.000 Euro an alle Berufstätigen gehen und keine weiteren unerträglichen Ungerechtigkeiten gegenüber den von der Covid-19-Notlage am stärksten betroffenen Gruppen entstehen, die unter Einsatz ihres Lebens bewiesen haben, dass sie im Dienst stehen des Landes".

Mit dem Taschenrechner in der Hand wäre das Geld tatsächlich da. Im März wurden 283 Millionen ausgegeben, womit der Bedarf von rund 470 Arbeitern befriedigt werden konnte. Für die Monate April und Mai hat die Regierung zusätzliche 850 Millionen Euro bereitgestellt, genug, um die Fördersumme zu erhöhen. 

Die Einzelheiten in Bezug auf Fachkräfte mit Bargeld werden durch einen interministeriellen Erlass geklärt, der vor dem 16. Mai eintreffen soll, aber es gibt bereits eine wichtige Neuerung. Das Relaunch-Dekret erlaubt Zugang zur Entschädigung auch für Berufstätige, die in mehreren Kassen eingeschrieben sind, sofern sie keinen unbefristeten Vertrag haben. Am Beispiel der Praxis erhalten auch Fachkräfte Zugriff, die gelegentlich Lehrtätigkeiten ausüben. Andererseits wurde die Regelung bestätigt, die Rentnern den Zugang zum Bonus verbietet.

In diesem Zusammenhang bleibt es dabei Es muss noch geklärt werden, ob für die in den Verordnungen registrierten Berufstätigen eine erneute Anmeldung erforderlich sein wird Anspruch auf die April- und Mai-Zulage haben oder wenn, wie bei Arbeitnehmern, die in der separaten INPS-Verwaltung eingeschrieben sind, die Auszahlung automatisch erfolgt. 

Der Adepp weist dann auf ein weiteres grundlegendes Problem hin: Die 283 Millionen Euro, die zur Zahlung der März-Entschädigung verwendet wurden, seien vollständig von den einzelnen Sozialversicherungsträgern vorgeschossen worden. Wenn die Regierung die bereits zugewiesenen Mittel nicht auszahlt, Viele Kisten können Anfragen nicht erfüllen im April und Mai, so dass die Arbeitnehmer nicht die Zulage erhalten, auf die sie Anspruch haben. 

MAI-BONUS: WER ERHALTEN 600 EURO

Zusammenfassend sind die Empfänger von 600 Euro im Mai:

  • Selbstständige, die in der Sonderverwaltung der allgemeinen Pflichtversicherung (AGO) eingeschrieben sind;
  • Arbeitnehmer und Selbstständige, die infolge der epidemiologischen Notlage von COVID 19 ihre Tätigkeit oder ihr Arbeitsverhältnis eingestellt, reduziert oder ausgesetzt haben, sofern sie nicht Inhaber eines anderen unbefristeten Arbeitsvertrags als des befristeten Arbeitsvertrags sind und sind keine Rentner;
  • Arbeitnehmer, die beim FPLS (Entertainment Workers Fund) registriert sind; 
  • Fachkräfte, die in privatrechtlichen Institutionen eingeschrieben sind, die die obligatorische Sozialversicherung anbieten.

In allen Fällen gelten weiterhin die vom INPS im angegebenen Zugangsregeln Rundschreiben Nr. 49 vom 30. März

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