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Bonusmama morgen 2017: INPS Anleitung zur Bewerbung

Ab dem 4. Mai sind die elektronischen Verfahren zur Beantragung des Mutterbonus morgen 2017 endlich betriebsbereit: INPS erklärt, wer und wie den Antrag auf Erhalt der 800 Euro stellen kann

Bonusmama morgen 2017: INPS Anleitung zur Bewerbung

Das INPS hat endlich die Anleitung zur Beantragung veröffentlicht Bonus Mama morgen 2017, die am meisten erwartete Wohlfahrtsmaßnahme unter denen, die von der eingeführt wurden Familienpaket letzte Haushaltsgesetz (800 Euro einmalig für alle Frauen, die ein Kind erwarten oder bekommen haben, ohne Einkommensgrenze).

Ab dem 4. Mai, schreibt INPS, kann der Mutter-Morgen-Bonus 2017 elektronisch über einen der folgenden Kanäle angefordert werden:

1) über das Internet unter Nutzung der Telematikdienste des Portals www.inps.it, zugänglich direkt durch den Antragsteller über einen starken Pin;

2) indem Sie das Integrated Contact Center unter der Nummer anrufen 803164, kostenlos aus dem Festnetz oder unter der Nummer 06164164 für gebührenpflichtige Anrufe von Mobiltelefonen;

3) durch die Telematikdienste von Schirmherrschaften.

für den Schwangerschaftsstatus bescheinigen Sie können einer der folgenden Optionen folgen:

– Vorlage des Originalzeugnisses oder der beglaubigten Kopie am Schalter oder Versand per Einschreiben;

– Angabe der Telematikprotokollnummer des vom NHS-Arzt oder ASL-Vertragsarzt ausgestellten Attestes;

– Angabe der erfolgreichen Übermittlung des Zertifikats an das INPS für eine Anfrage bezüglich einer anderen Dienstleistung im Zusammenhang mit derselben Schwangerschaft;

– nur für nicht berufstätige Mütter, Angabe der 15-stelligen Identifikationsnummer einer ärztlichen Verschreibung, die von einem Arzt des NHS oder einem angeschlossenen Arzt ausgestellt wurde, mit Angabe des Befreiungscodes zwischen M31 und M42 einschließlich.

Der Mutterbonus morgen 2017, erinnert sich INPS, „wird auf Anfrage von der werdenden Mutter ausgezahlt am Ende des siebten Schwangerschaftsmonats (Anfang des 8. Monats) bzw bei der Geburt oder Adoption oder Pflegefamilie, für Ereignisse, die nach dem 1. Januar 2017 eingetreten sind“.

Der Mama-Morgen-Bonus 2017 wird gewährt“in einer einzigen Lösung nach Ereignis und in Bezug auf jedes geborene oder adoptierte/anvertraute Kind. Um Anspruch auf die Leistung zu haben, müssen schwangere Frauen/Mütter im Besitz der italienischen oder EU-Staatsbürgerschaft sein; Nicht-EU-Bürger Personen mit dem Status eines politischen Flüchtlings und subsidiärem Schutz sind italienischen Staatsbürgern gleichgestellt; für Nicht-EU-Bürger ist der Besitz einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis-EU oder einer der durch das gesetzesvertretende Dekret 30/2007 vorgeschriebenen Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern erforderlich“.

La Antrag auf Erhalt des Mamabonus 2017 sind „unverzüglich innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Ereignisses vorzulegen. Nur für Veranstaltungen, die vom 1. Januar bis 4. Mai 2017, dem Datum der Ausstellung des elektronischen Beschaffungsverfahrens, eintreten, beginnt die einjährige Einreichungsfrist am 4. Mai.“

Wenn der Antrag gestellt wird nachdem die Geburt bereits stattgefunden hatmuss die Mutter die Steuernummer des Kindes im Antrag selbst bescheinigen. Nicht-EU-Bürger, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für das Geburtsgeld sind, müssen den Besitz dieses Titels durch Eingabe der Daten im Online-Antrag bescheinigen.

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