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Bauprämien: Von Fassade bis Superbonus, was sich 2022 ändert

Die Regierung startet eine Minireform der Bauprämien – Ab dem nächsten Jahr wird die Fassadenprämie abgeschafft, während der Superbunus selektiv wird – Hier sind alle kommenden Neuigkeiten

Bauprämien: Von Fassade bis Superbonus, was sich 2022 ändert

Vom Superbonus 110 % bis zum Fassadenbonus ändern sich die Regeln zur Bauprämie im Hinblick auf das Haushaltsgesetz, das nächste Woche von der Regierung geprüft werden soll. Auf der Grundlage der Bestimmungen wird es voraussichtlich eine Verlängerung des Superbonus bis 2023 geben, die jedoch selektiv sein wird, während der Fassadenbonus, der am 31. Dezember 2021 ausläuft, die Kosten der vom Ministerium für Wirtschaft beantragten Kürzung decken wird Die Wirtschaft in den letzten Wochen. Die Änderungen waren im bereits an die Europäische Kommission übermittelten Haushaltsplanungsdokument vorgesehen, werden aber im geplanten Manöver 2022 geprüft. Bringen wir es auf den Punkt.

FASSADEN-BONUS

Der Fassadenbonus von 90 % wird trotz des Drucks der Parteien, die stattdessen eine Verlängerung beantragt hatten, über die für den 31. Dezember 2021 festgelegte Frist hinaus nicht verlängert, jedoch mit einem von Jahr zu Jahr abnehmenden prozentualen Rabatt. Für bereits laufende Arbeiten, die über das Jahresende 2021 hinaus andauern, ist der Bonus nutzbar, sofern der Rechnungssaldo für die verbleibenden 10 % an das Unternehmen tatsächlich bis zum 31. Dezember bezahlt wird. 

SUPERBONUS 110 %.

Auch zum Superbonus von 110 % auf Energieeffizienzmaßnahmen wird es wichtige Neuigkeiten geben. Es wird eine Verlängerung bis 2023 geben, diese wird jedoch selektiv sein. Das bedeutet, dass die Erleichterung nur für Eigentumswohnungen und Sozialwohnungen (oder gleichwertige Wohnungen) gilt. Ausgenommen bleiben dagegen Villen und andere Immobilienarten, die den Rabatt bis 2022 genießen können. Es gibt auch Diskussionen, aber es gibt noch keine Entscheidungen zu dem Punkt, ob der 110-Prozent-Superbonus durch schrittweise Senkung des Bonus verlängert werden soll Steuergutschriftsprozentsatz: 70 % im Jahr 2024 und 65 % im Jahr 2025. Diese Hypothese würde jedoch tatsächlich den Superbonus ab 2024 aufheben, da der 65 %-Bonus für Energieeffizienz bereits existiert.

RENOVIERUNGS- UND EFFIZIENZBONUS

Stattdessen wird es eine pauschale Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 für die „klassischen“ Boni geben, nämlich den 50 %-Bonus für einfache Gebäudesanierungen und den 65 %-Bonus für Energieeffizienzarbeiten an Gebäuden, die nicht im Superbonus enthalten sind. Hervorzuheben ist, dass es sich bei den zu 50 % geförderten Arbeiten auch um Eingriffe an Gebäudefassaden handelt. 

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