Teilen

Bonus-Babysitter, Fragen stellen: 5-Punkte-Leitfaden

INPS hat den Dienst zum Senden von Anfragen aktiviert – Zielgruppe, Anforderungen, Ausschlussfälle: Hier ist, was Sie wissen müssen

Bonus-Babysitter, Fragen stellen: 5-Punkte-Leitfaden

INPS teilt mit, dass der Online-Dienst seit dem 8. April aktiv ist, um den neuen Babysitter-Bonus anzufordern, der von vorgesehen ist Sostegni-Erlass.

„Im Vergleich zur vorherigen Ausgabe des Bonus haben sich die Beträge und Kategorien der Begünstigten geändert“, schreibt das Institut. „Faktoren, die die notwendige Angleichung der Verwaltungsverfahren und der Konfiguration der IT-Verfahren erforderlich machten, vor allem zur Gestaltung der neuen Berechtigungs- und Inkompatibilitätsprofile.“ " .

1) WIE BEWERBE ICH DEN NEUEN BABYSITTER-BONUS?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. von der INPS-Website, über den Onlinedienst „Bonus-Babysitting-Dienste“;
  2. über die Patronati-Unternehmen unter Nutzung der von ihnen angebotenen Dienste kostenlos.

Wer sich für die erste Option entscheidet, kann mit einem der folgenden Zugangsdaten auf den Telematikdienst zugreifen:

  • mindestens digitale Spid-Identität der Stufe 2;
  • Elektronischer Personalausweis (Cie);
  • Nationaldienstkarte (CNS)
  • Inps-Geräte-Pin.

2) WER KANN DEN BABYSITTER-BONUS ANFRAGEN?

Der neue Babysitter-Bonus kann nur von bestimmten Kategorien von Arbeitnehmern beantragt werden:

  • Selbstständige (auch wenn sie nicht beim INPS registriert sind, in diesem Fall ist jedoch eine Mitteilung der jeweiligen Sozialversicherungskasse über die Anzahl der Leistungsempfänger erforderlich);
  • im separaten Management des INPS eingeschrieben;
  • Arbeitnehmer im akkreditierten öffentlichen oder privaten Gesundheitssektor;
  • Arbeitnehmer im Sicherheits-, Verteidigungs- und öffentlichen Rettungssektor, die für die Bedürfnisse im Zusammenhang mit der epidemiologischen Notlage durch Covid-19 eingesetzt werden.

3) WIE VIEL IST ES?

Der Höchstbetrag beträgt 100 Euro pro Woche und nur, wenn Sie Kinder unter 14 Jahren im Distanzunterricht oder in Quarantäne haben. Die Auszahlung erfolgt über das Familienbüchlein und ist derzeit bis zum 30. Juni 2021 vorgesehen.

4) WAS SIND DIE FÄLLE DES AUSSCHLUSSES?

Sie haben keinen Anspruch auf den Babysitter-Bonus, wenn der andere Elternteil andere Absicherungen oder Corona-Elternzeit in Anspruch nimmt.

5) WAS KÖNNEN SIE AUSSER FÜR DEN BABYSITTER AUSGEBEN?

Der Bonus kann für Sommerlager und ergänzende Dienstleistungen für Kinder, territoriale sozialpädagogische Dienstleistungen, Zentren mit Bildungs- und Erholungsfunktion sowie ergänzende oder innovative Dienstleistungen für die frühe Kindheit verwendet werden.

Bewertung