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Strom- und Gasrechnungen: Das Kartellamt blockiert Erhöhungen auf dem freien Markt für 7,5 Millionen Italiener

Das Kartellamt hat sieben Untersuchungen wegen Erhöhungen der Strom- und Gasrechnungen auf dem freien Markt eingeleitet. Sie betreffen Acea, Hera, Eni, Enel, Edison, Engie und A2A. Vorsichtsmaßnahmen in Erwartung des endgültigen Urteils

Strom- und Gasrechnungen: Das Kartellamt blockiert Erhöhungen auf dem freien Markt für 7,5 Millionen Italiener

Erhöhungen der Strom- und Gasrechnungen auf dem freien Markt landen im kartellrechtlichen Fadenkreuz. Die Generaldirektion für Verbraucherschutz unter der Leitung von Giovanni Calabrò hat beschlossen, sieben Ermittlungen einzuleiten – und ebenso viele Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen – gegen sieben Unternehmen, die Strom und Erdgas auf dem freien Markt anbieten, was etwa 80 % des Marktes ausmacht. Die Vorschläge zur Änderung der Strom- und Erdgaslieferungspreise und die anschließenden Vorschläge zur Verlängerung der Vertragsbedingungen wurden von der Behörde geprüft, im Gegensatz dazu - nach Angaben der Behörde - mit der Aid Bis-Dekret. Die neuen Ermittlungen betreffen: Acea, Hera, Eni Plenitude, Enel Energia, Edison Energia, Engie Italia und A2A. Es muss das Ende der Untersuchungen abgewartet werden, um zu beurteilen, ob die Unternehmen sanktioniert werden oder ob sie stattdessen nachweisen, dass sie nicht rechtswidrig gehandelt haben. In jedem Fall werden die bereits angewendeten Erhöhungen sofort ausgesetzt und die vorherigen Preise wiederhergestellt.

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„Artikel 3 des Beihilfedekrets (Gesetzesdekret Nr. 9 vom 2022. August 115) setzt vom 10. August bis 30. April 2023 die Wirksamkeit der beiden Vertragsklauseln, die es den Vertriebsunternehmen ermöglichen, den Lieferpreis zu ändern, und der damit verbundenen Mitteilungen aus. es sei denn, die Preisänderungen wurden bereits vor dem Inkrafttreten des Dekrets selbst abgeschlossen“, schreibt das Kartellamt in der Pressemitteilung, mit der es die Grafik der Ermittlungsmaßnahmen ankündigte.

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Die 7 neuen Untersuchungen, die heute, am 13. Dezember, angekündigt wurden, kommen zu den vier Verfahren – und ebenso vielen Vorsichtsmaßnahmen – hinzu, die das Kartellamt im Oktober dagegen erlassen hat Iren, die Dolomiten, E.On und Iberdrola und ihnen folgt – wie der Bürge noch präzisiert – eine weitreichende Vorermittlungstätigkeit gegenüber 25-Unternehmen, aus der hervorgeht, dass rund die Hälfte der betroffenen Betreiber dem Gesetz nachgekommen sind, indem sie Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen – nach dem 10.

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Das Kartellamt beanstandet gegenüber den sieben jetzt betroffenen Unternehmen „die Nichtaussetzung der Mitteilungen über den Vorschlag zur einseitigen Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen, die vor dem 10 abwertenden Charakter, gerechtfertigt mit dem angeblichen Auslaufen der Festpreisangebote".  

Ad Acea die angebliche Wirksamkeit der Mitteilungen über einseitige Änderung des Lieferpreises wird auch bestritten, weil sie vor dem Inkrafttreten der Beihilfeverordnung bis (10. August 2022) versandt und nicht vor demselben Datum „abgeschlossen“ wurden.

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Basierend auf den von den Unternehmen selbst bereitgestellten Daten scheint es, dass i Verbraucher, Eigentumswohnungen und Kleinstunternehmen von Mitteilungen über Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen betroffen sind 7.546.963von denen ca 2.667.127 bereits eine ungerechtfertigte Preiserhöhung erlitten hätte.

Daher müssen Unternehmen die Anwendung der neuen wirtschaftlichen Bedingungen auszusetzen, Beibehaltung oder Wiederherstellung der vor dem 10. August 2022 berechneten Preise und darüber hinaus müssen sie die Behörde über die Maßnahmen informieren, die sie diesbezüglich ergreifen werden. Innerhalb von sieben Tagen können sich Unternehmen wehren und die Behörde kann die Vorsichtsmaßnahmen bestätigen oder nicht.  

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