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Berlusconi, Tag des Gerichts

Um 12 Uhr treten die Richter des Obersten Gerichtshofs in Kammern zusammen und werden voraussichtlich am Nachmittag das endgültige Urteil im Mediaset-Prozess verkünden - Ghedini: "Dieser Mediaset-Fall ist mein Albtraum" - Coppi: "Berlusconi ist nicht des Steuerbetrugs schuldig, aber nur eines Rechtsmissbrauchs, um dem italienischen Fiskus zu entgehen".

Berlusconi, Tag des Gerichts

Nach Tagen des Wartens sind für Silvio Berlusconi endlich die entscheidenden Stunden gekommen. Um 12 Uhr treten die Richter des Obersten Gerichtshofs in Kammern zusammen und werden voraussichtlich am Nachmittag das endgültige Urteil im Mediaset-Prozess verkünden, in dem der Cavaliere in erster und zweiter Instanz wegen Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt worden war (drei von die durch die Begnadigung geduldet wurden) und fünf Disqualifikationen von öffentlichen Ämtern (aber die pg bat darum, sie auf drei zu reduzieren). Inzwischen hat die Mediaset-Aktie an der Börse bis zum Vormittag fast anderthalb Punkte zugelegt. 

Gestern Nachmittag wurde die Schlussrede von Niccolò Ghedini und Franco Coppi gehalten, den Anwälten von Berlusconi, die über 40 Einwände gegen das Berufungsurteil erhoben hatten. „Dieser Mediaset-Fall ist mein Alptraum – sagte Ghedini –. Ich verteidige Berlusconi seit 16 Jahren, vielleicht sind es zu viele.“

Der Prozess betrifft den Verkauf von Fernseh- und Filmrechten mit US-Unternehmen für 470 Millionen Euro, der von Mediaset über zwei Offshore-Gesellschaften durchgeführt wurde. Die erst- und zweitinstanzlichen Verfahren bestätigten die Vorwürfe der Staatsanwälte: Die amerikanischen Majors verkauften angeblich die Rechte an die beiden Offshore-Gesellschaften, die sie dann mit einem deutlichen Preisaufschlag an Mediaset weiterverkauften, um die italienischen Steuerbehörden zu umgehen und schwarze Kassen für Berlusconi zu schaffen.

Laut Coppi stellt dieses System keinen Steuerbetrug, sondern einen Rechtsmissbrauch zur Hinterziehung der italienischen Steuer dar und ist als solcher nur mit Verwaltungs- und Steuerstrafen zu ahnden. Aus diesem Grund beantragte der Anwalt bei der Kassation die Aufhebung des Berufungsurteils. Beabsichtigte die Kassation jedoch, dem Fall strafrechtliche Relevanz zuzuschreiben, wäre für Coppi das anzufechtende Verbrechen nicht Betrug, sondern Mittäterschaft bei falscher Rechnungsstellung, was eine geringere Strafe vorsieht. Aus diesem Grund beantragte der Anwalt hilfsweise die Verlegung des Verfahrens an ein anderes Berufungsgericht, um die Straftat neu zu definieren. Aber das Rezept liegt bei uns.

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