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Bankitalia und Consob: Neues Abkommen zum Informationsaustausch über Bankanleihen

Bank of Italy und Consob überarbeiteten die Vereinbarung von 2012 über den Informationsaustausch über Banken, die Schuldtitel öffentlich anbieten

Bankitalia und Consob: Neues Abkommen zum Informationsaustausch über Bankanleihen

Bankitalia e Consob haben ein neues Memorandum of Understanding unterzeichnet Informationsaustausch auf Banken, die der Öffentlichkeit Angebote zu Schuldtiteln unterbreiten, den sogenannten „Infobond“. Das neue Protokoll ersetzt das von den beiden Behörden am 21. Mai 2012 unterzeichnete Protokoll. Die Überarbeitung des Abkommens wurde aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten regulatorischen Änderungen, einschließlich der Umsetzung des neuen europäischen Rahmenwerks für Aufsichtsfragen (CRD IV/CRR), notwendig ) und die neuen EU-Prospektvorschriften.

Insbesondere die Capital Requirements Directive (CRD IV) regelt den Zugang zu den Einlagengeschäften von Banken und Wertpapierfirmen. Die Richtlinie 2013/36/EU wurde durch die Richtlinie (EU) 2019/878 als Teil des Legislativpakets (CRR/CRD IV-Paket) geändert, das darauf abzielt, Risiken im Finanzsektor zu verringern und sicherzustellen, dass er potenziellen Schocks standhält. Stattdessen legt die EU-Verordnung 2017/1129 die Anforderungen in Bezug auf die Erstellung, Billigung und Verbreitung des zu veröffentlichenden Prospekts für das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt fest, der seinen Sitz oder seinen Betrieb in einem Mitgliedstaat hat. Um die Fragmentierung der Finanzmärkte zu verringern, Finanzierungsquellen zu diversifizieren, grenzüberschreitende Kapitalströme zu stärken und die Finanzierung auf den Märkten zu erleichtern.

Die Vereinbarung – heißt es in einer gemeinsamen Notiz – betrifft die Koordinierung zwischen der Bank von Italien und Consob bei der Ausübung von Aufsichtsfunktionen und der Informationsaustausch im Rahmen von Verfahren betreffend Banken, die der direkten Aufsicht der Bank von Italien unterliegen, und bezüglich des zu veröffentlichenden Prospekts für das Angebot oder die Zulassung zum Handel von Schuldtiteln auf einem geregelten Markt; stärkt die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden durch den Ausbau gemeinsamer Informationen. 

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