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Asdi, wie beantrage ich das Arbeitslosengeld?

Das INPS klärt Fristen und Modalitäten für die Beantragung des neuen Arbeitslosengeldes – Hier die zu erfüllenden Voraussetzungen, das Wirksamwerden, die Dauer und die Höchsthöhe der Asdi.

Asdi, wie beantrage ich das Arbeitslosengeld?

INPS erklärt, wie man Asdi beantragt, das Arbeitslosengeld, das versuchsweise durch das Arbeitsgesetz eingeführt wurde.Die Anweisungen sind im enthalten Rundschreiben Nr. 47 vom 3. März 2016 der Pensionskasse.

WIE MAN DEN ANTRAG EINREICHT

Der Antrag auf Asdi muss innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Naspi elektronisch eingereicht werden. Für Arbeitnehmer, die die Naspi-Höchstdauer zwischen dem 2015. Mai 3 und dem Datum der Veröffentlichung des INPS-Rundschreibens – Donnerstag, 2016. März 30 – absolviert haben, beginnt die 3-tägige Frist jedoch am XNUMX. März.

Die Online-Bewerbung von Asdi kann über die folgenden von INPS bereitgestellten Kanäle eingereicht werden:

– Website www.inps.it (aber die PIN des Inps-Geräts ist erforderlich);

– Inps-Inail Multichannel Contact Center, indem Sie die kostenlose Nummer 803 164 vom Festnetz oder 06 164 164 vom Mobiltelefon anrufen (gegen Gebühr gemäß Tarifplan Ihres Telefonanbieters);

– Gönnerschaft (die laut Gesetz kostenlose Unterstützung bietet).

ANFORDERUNGEN

Die Beihilfe ist Arbeitslosen vorbehalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Verwendung des Naspi bis zu dessen Ablauf (das Asdi kann jedoch für maximal 6 Monate in den 12 Monaten vor dem Ende des letzten Naspi-Zeitraums und für maximal 24 Monate in den fünf Jahren davor gewährt werden derselbe Begriff);     

b) weiterhin arbeitslos sein (vom Antragsteller bei der Antragstellung selbst bescheinigte und vom Jobcenter bestätigte Bedingung);

c) Teil einer Kernfamilie sein, in der mindestens ein Minderjähriger lebt (nicht notwendigerweise das Kind des Antragstellers) oder das 55. Lebensjahr vollendet haben und die Voraussetzungen für die Alters- oder Frühpensionierung nicht erfüllt haben;

d) einen ISEE von höchstens 5 Euro haben;

e) das Asdi nicht länger als 6 Monate in den 12 Monaten vor dem Ende der Nutzungsdauer des Naspi und nicht länger als 24 Monate in den fünf Jahren vor dem gleichen Zeitraum verwendet zu haben;

f) ein personalisiertes Projekt oder eine Dienstleistungsvereinbarung für die Übernahme der Verantwortung in den Arbeitsämtern unterzeichnet haben.

DIE HÖHE DER ASDI

Die Asdi entspricht 75 % der zuletzt erhaltenen Naspi und darf nicht höher sein als der Betrag der Sozialbeihilfe (entspricht 2015 448,52 Euro). Der Betrag kann aufgrund des Vorhandenseins eines oder mehrerer unterhaltsberechtigter minderjähriger Kinder erhöht werden, wenn der andere Elternteil die Zulagen für den Familienverband (Anf) nicht in Anspruch nimmt. Während Sie die Asdi erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf die Anf und sind während des Zeitraums nicht durch einen fiktiven Beitrag abgedeckt.

SEIT DEM SCHECK ERHALTEN IST

Der Asdi ist ab dem Tag nach Ablauf des Naspi fällig und wird direkt vom INPS bezahlt. Die Zahlungen beginnen, nachdem der Sozialversicherungsträger die Bestätigung des Arbeitsamtes erhalten hat, dass das personalisierte Projekt (oder die Dienstleistungsvereinbarung) unterzeichnet wurde.

DAUER DES ASDI

INPS zahlt Asdi für maximal 6 Monate, aber der Zeitraum verkürzt sich in zwei Fällen:

– wenn der Begünstigte das Asdi bereits in den 12 Monaten vor Ablauf des Naspi verwendet hat, werden diese Monate von den standardmäßigen sechs abgezogen;

– die Nutzungsdauer des Asdi darf nicht größer sein als die Differenz zwischen 24 und den bereits genutzten Monaten in den fünf Jahren vor Ablauf des Naspi.

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