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Alitalia, Kartellrechtliche Untersuchung zur Fusion mit Cai

Die Kartellbehörde hat Alitalia „ein Auskunftsersuchen geschickt, um sich einen Überblick über die Marktsituation zu verschaffen. Die Untersuchung muss nämlich die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung nach dem Zusammenschluss sowie deren Fortbestehen bis heute auf der Strecke Rom Fiumicino-Mailand Linate und auf 17 anderen Verbindungen feststellen.“

Alitalia, Kartellrechtliche Untersuchung zur Fusion mit Cai

Das Kartellrecht hat eine Untersuchung eingeleitet Alitalia-Cai-Fusion. Die Entscheidung wurde am Ende des durch das Gesetz vom 27. Oktober 2008 vorgesehenen Moratoriums getroffen, „das die Befugnis der Behörde zur Genehmigung der Operation gehemmt hatte – heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde – und die Analyse um drei Jahre verschoben hatte, um das Fortbestehen festzustellen eventuell entstandener marktbeherrschender Stellungen und das Datum anzugeben, bis zu dem sie beseitigt werden sollen".

Die Kartellbehörde hat Alitalia „ein Auskunftsersuchen geschickt, um sich einen Überblick über die Marktsituation zu verschaffen. Die Untersuchung muss nämlich die Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung nach dem Zusammenschluss sowie deren Fortbestehen bis heute auf der Strecke Rom Fiumicino-Mailand Linate und auf 17 anderen Verbindungen feststellen.“

Die vorläufige Untersuchung muss bis zum 29. Februar 2012 abgeschlossen sein. Die Behörde hat außerdem den 28. Oktober 2012 als „Frist festgelegt, innerhalb derer das Unternehmen etwaige festgestellte Monopol- oder Beherrschungssituationen beseitigen muss“.

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