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Ganzjährige Verkäufe und Werbeaktionen: Die Regierung verlangsamt nach der Kaufmannsrevolte. Was steht im Wettbewerbsgesetz

Andererseits Neuigkeiten für Straßenverkäufer und Smart Meter: Hier liegen die wichtigsten Regeln des Wettbewerbsgesetzentwurfs auf dem Tisch des CDM

Ganzjährige Verkäufe und Werbeaktionen: Die Regierung verlangsamt nach der Kaufmannsrevolte. Was steht im Wettbewerbsgesetz

Keine freien Guthaben: Nach der Revolte der Branchenverbände streicht die Regierung das Gesetz, das die Welt des Handels revolutionieren sollte, um einen Sektor wiederzubeleben, der seit einiger Zeit furchtbar darum kämpft, mit der rücksichtslosen Rivalität des digitalen E-Commerce Schritt zu halten. Nach Angaben der Nachrichtenagenturen "hat das Ministerium für Unternehmen und Made in Italy dafür gesorgt, dass das Wettbewerbsgesetz keine Regel zur vollständigen Deregulierung des Verkaufs enthält, um einen präventiven Vergleich mit Handelsverbänden und den Regionen zu begünstigen". Dabei bleiben die Regelungen zu intelligenten Stromzählern, die Regulierung des Reisegewerbes, die Stärkung der kartellrechtlichen Befugnisse und die Abschaffung der wettbewerbswidrigen Regelungen zur Herstellung galenischer Arzneimittel auf der Tagesordnung. Aber lassen Sie uns im Detail die Hauptregeln sehen, die im Entwurf des enthalten sind Wettbewerbsrecht – und auch die neuesten Nachrichten zum Verkauf – von der geprüft Ministerrat für heute, Dienstag, 28. März, einberufen.

Verkäufe, die neuesten Nachrichten: Überspringen Sie die Norm

Nicht jeder weiß, dass hinter dem Verkauf eine Welt voller Dinge steckt Regeln präzise, ​​die alle Betreiber immer respektieren müssen, um keine Strafen zu verhängen. Wie von berichtet Bersani-Dekret Kunst. 15 des Gesetzesdekrets 114/98 Verkäufe sind Saisonschlussverkäufe mit „Produkten saisonaler oder modischer Art“, die einer erheblichen Wertminderung unterliegen, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums verkauft werden. Vom Ausverkauf betroffen ist also die am Ende der Saison Herbst/Winter bzw. Frühjahr/Sommer nicht verkaufte Ware.

Was den Anfang und die Dauer der Salden variiert dies je nach Regionen. Gegenwärtig einigten sich diese untereinander auf einen allgemeinen nationalen Kalender (wenn auch immer mit einigen lokalen Ausnahmen) mit doppelter Verabredung: die erste im Januar und die zweite im Juli. Diese Maßnahme wurde zusammen mit vielen anderen in den Entwurf des Wettbewerbsgesetzes aufgenommen. Die zweite Änderung betraf stattdessen die Werbeverkauf. Derzeit sind sie mit einigen regionalen Ausnahmen in der Nähe der Bilanzperioden verboten. Wenn die Maßnahmen auf dem Tisch des CDM angekommen wären, wäre diese Beschränkung gefallen. Und deshalb könnten sich die beiden Verkaufsformen überschneiden.

Aber die Revolte von Kaufleuten und Branchenverbänden hat den Verkaufsnachrichten der Regierung ein Ende gesetzt.

Neuigkeiten zu Straßenverkäufern und intelligenten Zählern

Eine weitere Neuerung betrifft die viel diskutierte Wanderhandel. Auch um den europäischen Verpflichtungen nachzukommen (Konzessionen dürfen nicht länger als 10 Jahre dauern) und um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden, wird jetzt die Vergabe per Ausschreibung mit Sozialklauseln zum Schutz kleiner Unternehmen eingeführt. Darüber hinaus wird für jeden einzelnen Betreiber innerhalb desselben Marktgebiets eine maximale Anzahl von Konzessionen festgelegt. In den Gemeinden, die das Verfahren noch nicht eingeleitet haben, kann es zu einer Verlängerung der Konzessionen bis zum 31 kommen.

Zu den heute evaluierten Regeln gehören auch die zur Stärkung und Planung der Entwicklung des nationalen Stromnetzes mit der Verpflichtung, das Gebiet, die Energiebehörde, die in drei Jahren zu tätigenden Investitionen und die durchzuführenden Infrastrukturmaßnahmen mitzuteilen in zehn Jahren aus. Zusammen mit der Förderung der Verwendung von intelligente Zähler um Energieeinsparungen zu fördern und den Strompreis einzudämmen. Diese Maßnahmen gelten als wesentlich für das Erreichen der Ziele des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (Pnrr).

Del Competition: keine Erwähnung der Limits für 5G

Im Wettbewerbsgesetzentwurf findet sich jedoch kein Hinweis darauf Grenzen für 5G. Die von der Telekommunikationsbranche mehrfach aufgeworfene Frage der Erhöhung wäre gerade bei der Finalisierung des Gesetzentwurfs wieder aktuell geworden, aber nach einigen in den letzten Tagen aufgetauchten Pressegerüchten wäre sie in den Text eingegangen und dann wieder gegangen. Anscheinend hätte die negative Meinung der Liga im Gegensatz - insbesondere auf lokaler Ebene - zu einer Anhebung der aktuellen Parameter gewogen, die, wie man sich gut erinnert, die niedrigsten Grenzwerte in Europa haben, die in unserem Land gelten (die Schwelle beträgt 6 Volt pro Messgerät, während es in anderen EU-Ländern 61 Volt sind).

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